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Wer hat Recht auf Akteneinsicht?
Grundsätzlich darf jeder Beschuldigte und meist auch das Opfer Einsicht in die Akten nehmen. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Akteneinsicht hat dabei jedoch umfangreichere Befugnisse und hilft bei der Einschätzung der Beweislage.
Wie lange dauert es bis ein Anwalt Akteneinsicht hat?
Wie lange kann ich Akteneinsicht bekommen? Der Antrag auf Akteneinsicht wird in der Regel für eine Dauer von drei Tagen gewährt. Die Akte wird zur Einsichtnahme an das Büro des Rechtsanwalts geschickt und kann dort ohne Aufsicht eingesehen werden.
Wie lange braucht ein Anwalt um Akteneinsicht zu bekommen?
Erfahrungsgemäß liegen uns die Akten in den meisten Fällen nach rund sechs bis acht Wochen zur Einsichtnahme vor. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen es deutlich schneller oder deutlich länger geht.
Kann ich einen bestimmten Anwalt auswählen?
Wenn sie einen bestimmten Anwalt für Ihre Beratung auswählen möchten, dann können Sie die Anwalt Direktanfrage benutzen. Diese funktioniert nach dem Prinzip „Ich wähle den Anwalt, aber nicht den Preis“. Auch bei der Anwalt Direktanfrage haben Sie volle Kostentransparenz: Der Anwalt arbeitet zum genannten Festpreis.
Was ist ein Anwaltsmandat?
Das Anwaltsmandat, was Sie Ihrem Anwalt erteilen, beruht auf einem Vertrauensverhältnis. Dies erlaubt Ihnen einen Wechsel durch Kündigung oder Widerruf jederzeit zu vollziehen. Sogar, wenn Ihnen bereits die Verfahrenskostenhilfe vom Gericht bewilligt wurde. Einem Anwalt das Mandat entziehen ist schnell gemacht.
Ist der gesuchte Rechtsanwalt unter der vorliegenden Anschrift zu finden?
Ist der gesuchte Rechtsanwalt nicht unter der vorliegenden Anschrift zu finden, dann sollte man sich bei der zuständigen regionale Rechtsanwaltskammer informieren. Zur Suche nach einem Rechtsanwalt reicht in der Regel der Vor- und Nachname der Person.
Was müssen sie für einen neuen Anwalt bezahlen?
Wenn er sogar einen Antrag beim Gericht eingereicht hat, müssen Sie ihm eine Verfahrensgebühr bezahlen. Die Kosten für Ihren neuen Anwalt hängen davon ab, welche Aufgaben er für Sie erledigen soll. Handelt es sich nur um das Gerichtsverfahren, müssen Sie ihm „nur“ die Verfahrensgebühren zahlen.