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Wer hat Einsicht ins Führungszeugnis?
Die Mitteilung kann durch Einsichtnahme bei der Registerbehörde oder durch Übersendung der Auskunft an ein von der betroffenen Person benanntes Amtsgericht (bei im Ausland wohnhaften Personen an eine amtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland; bei inhaftierten Personen an die Justizvollzugsanstalt) erfolgen.
Wann kommt etwas ins Bundeszentralregister?
Nach dem Bundeszentralregistergesetz werden Geldstrafen ab 90 Tagessätzen (oder Freiheitsstrafen) in das Führungszeugnis aufgenommen. Kleinere Strafen kommen auf jeden Fall stets in das Bundeszentralregister (s.o.).
Wie lange bleibt eine Anzeige wegen Diebstahl im Führungszeugnis?
Die Frist beginnt gem. § 36 BZRG mit dem Tag des ersten Urteils. Die Länge der Frist, nach deren Ablauf eine Verurteilung nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen wird, bestimmt sich nach § 34 BZRG. Diese Frist beträgt in der Regel drei Jahre, kann aber auch fünf oder zehn Jahre betragen.
Wann darf die Bewährung ausgesprochen werden?
Die Bewährung wird dann ausgesprochen, wenn das Gericht der Annahme ist, dass die Verurteilung ausreichend ist, um als Warnung zu dienen und der Verurteilte kaum Sozialdefizite aufweist. Nach §56a StGB darf die Bewährung nicht kürzer als zwei Jahre sein, aber auch nicht den Zeitraum von fünf Jahren überschreiten.
Wann endet die Bewährung?
Die Bewährung endet erst, wenn am Ende der Frist keine weitere Straftat begangen wurde und es auch keinen Grund zum Widerruf oder zur Verlängerung der Bewährung gibt. In diesem Fall ist die Strafe vorbei und wird gemäß §56g StGB erlassen.
Wie lange darf eine Bewährung verlängert werden?
Die Verlängerung darf jedoch nicht das Maximum der Bewährungsfrist überschreiten. Somit kann die Bewährung niemals länger als fünf Jahre sein. Ebenfalls ist zu beachten, dass die Bewährung nur bis zu ihrem Ablauf verlängert werden kann. Ein nachträgliches Verlängern ist nicht gültig.
Was kann unter der Bewährung verstanden werden?
Unter der Bewährung kann aber auch die vorzeitige Haftentlassung bei guter Führung verstanden werden. Eine spezielle Art ist darüber hinaus die Vorbewährung im Jugendstrafrecht.