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Wer hat Einsicht auf Personalakte?
Was das Gesetz sagt Bei Personalakten ist das Einsichtsrecht in § 83 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Demnach hat der Mitarbeiter eines Unternehmens das Recht, ohne Angabe von Gründen jederzeit seine Personalakte einzusehen.
Wie lange muss man Personalunterlagen aufheben?
Allgemeine Personalunterlagen: Es gibt keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist für allgemeine Personalunterlagen wie Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Zusatzvereinbarungen. Sie sind solange aufzubewahren, wie Ansprüche, z. B. die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, vom ehemaligen Arbeitnehmer geltend gemacht werden können.
Wie lange muss ein Personaldossier aufbewahrt werden?
10 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (aufzubewahren sind v.a. Dokumente aus den letzten ein bis zwei Jahren des Arbeitsverhältnisses). Es empfiehlt sich: In regelmässigen Abständen zu überprüfen, ob Personaldaten richtig/aktuell sind bzw. weiterhin benötigt werden.
Welche Einsichtsrechte hat der Arbeitnehmer in der Personalakte?
Der Arbeitnehmer hat uneingeschränkte Einsichtsrechte in seine Personalakte. Dazu gehören auch die hoch sensiblen Daten und Dokumente, die sich nicht direkt in der Personalakte befinden, z. B. die BEM-Akte. Lassen Sie Mitarbeitende ihre Personalakte selbst einsehen und Daten pflegen.
Was sollten sie beachten bei der Einsicht in die Personalakte?
Auch darum sollten Sie bedenken, dass Ihr Mitarbeiter jederzeit Einsicht in die Akte verlangen darf. Das Recht auf Einsicht in die Personalakte ist arbeitsrechtlich verankert. Überhaupt dürfen Mitarbeiter immer erfragen, welche Daten Sie über die eigene Person speichern.
Warum hat der Arbeitgeber Sorge für die Personalakte?
Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass nur ein kleiner Personenkreis im Bereich Personalwesen Einsicht in die Personalakte erhalten. Der Datenschutz bestimmt zudem die ausreichende Sicherung vor unbefugter Einsichtnahme.
Was ist die Personalakte?
Die Personalakte umfasst alle Informationen und Unterlagen, die der Arbeitgeber über den Mitarbeiter hat. Dabei kommen aber nur solche Daten in die Akte, die für das Arbeitsverhältnis relevant sind. Sehr sensible Daten, z. B. zu Krankheiten oder Fehltritten, dürfen nicht in der formellen Akte stehen, sondern müssen außerhalb aufbewahrt werden.