Wer hat die Dokumentationspflicht?

Wer hat die Dokumentationspflicht?

Der Arzt hat die Pflicht jede Behandlung schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentationspflicht umfasst dabei die Pflicht des Arztes, alle Beweisstücke, die er oder eine seiner Hilfspersonen im Rahmen der Behandlung eines Patienten selbst erzeugt oder von einem Dritten erhalten hat, zusammenzustellen.

Warum ist die Pflegedokumentation gesetzlich vorgeschrieben?

Pflicht: schriftliche Dokumentation Ohne eine schriftliche Dokumentation kann die erforderliche Qualität der Behandlung und Pflege nicht sichergestellt werden. Deshalb ist die schriftliche Dokumentation der ärztlichen und pflegerischen Leistung eine unabdingbare therapeutische Pflicht.

Was ist die Patienteninformation und die Patientenaufklärung?

Demnach sind die Patienteninformation (§ 630c BGB ) und die Patientenaufklärung (§ 630e BGB ) allein Aufgabe des Behandlers. Bei allen ärztlichen Maßnahmen darf also ausschließlich ein Arzt den Patienten aufklären. Primär hat derjenige, der die Maßnahme durchführt, selbst den Patienten aufzuklären.

Wie ist die Benutzung der Patientenakten im Gesundheitsamt?

Hinsichtlich der Benutzung der Patientenakten zum Zwecke der von Betroffenen selbst gewünschten Auskunftsersuchen sind die Bediensteten des Archivs gehalten, die entsprechenden Unterlagen herauszusuchen und dem Gesundheitsamt des Landkreises zu übersenden. Das Gesundheitsamt kann dann die gewünschten Informationen erteilen.

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Wie kann die Vernichtung von Patientenunterlagen erfolgen?

Die Vernichtung von Patientenunterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist muss datenschutzgerecht erfolgen. Gemäß Art. 17 Abs. 1a Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 20 Abs. 1 Nr. 2 Sächsisches Datenschutzgesetz sind personenbezogene Daten zu vernichten, wenn ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung des Arztes nicht mehr erforderlich ist.

Wie geht es mit dem Medizinprodukt aufzuklären?

Auch über Medizinprodukte, die der Arzt implantiert, am Patienten verwendet oder ihm verordnet, ist aufzuklären. Der Arzt hat den Patienten über den Sinn und Zweck der Anwendung des Medizinprodukts aufzuklären, damit der Patient entscheiden kann, ob das Medizinprodukt angewendet werden soll.