Wer haftet für Schäden an den Mitarbeitern?
Arbeitnehmerhaftung: Wer für Schäden zahlt, die Mitarbeiter anrichten Den Firmenwagen falsch betankt oder das Dienst-Laptop mit Viren verseucht: Wer als Arbeitnehmer Fehler macht, haftet gegenüber seinem Arbeitgeber und Dritten dafür. Entscheidend ist, ob Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
Was sind die Voraussetzungen für eine Arbeitsplatzausstattung?
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie für Ihre Tätigkeit mit den dafür notwendigen Dingen auszustatten. Ein Arbeitsplatz, der den Arbeitsschutzanforderungen entspricht (auch in Ihrem Homeoffice, zum Beispiel Telearbeitsplatz inkl. der ergonomischen Voraussetzungen) Kommunikationsmittel (Telefonanschluss, ggf.
Wann muss die Arbeitsbekleidung zur Verfügung gestellt werden?
Im Falle der Arbeitsbekleidung müssen Sie beachten, dass diese nur unter einem bestimmten Aspekt vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden muss – nämlich dann, wenn Schuhe, Kittel und andere Bekleidungsteile so speziell sind, dass Sie nicht im Alltag getragen werden können.
Was ist Die Bereitstellungspflicht des Arbeitgebers?
Die Bereitstellungspflicht des Arbeitgebers Kurz und knapp: Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Ihnen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen und die entsprechenden Kosten zu übernehmen. Unter Arbeitsmittel versteht man unter anderem: Arbeitsplatz, der dem Arbeitsschutzrecht entspricht
Wer hat einen Fehler gemacht und haftet?
Grundsatz: Wer Fehler macht, haftet! In Deutschland muss man generell jeden Schaden, den man verursacht hat, nach dem Alles-oder-nichts-Prinzip ersetzen. Wer vorsätzlich oder zumindest leicht fahrlässig gehandelt hat, muss deshalb für den dadurch entstandenen Schaden aufkommen.
Kann der Angestellte den Fehler selbst melden?
Wenn der Angestellte den Fehler nicht selbst meldet, ist vor dem Feedbackgespräch auch Selbstreflektion gefragt. „Ich kann natürlich dem Mitarbeiter Fehlverhalten vorwerfen, ich kann mich aber auch fragen: Was habe ich getan, dass der Mitarbeiter sich entmutigt fühlt, zu mir zu kommen?“, sagt Sprenger.
Wer schuldet dem Arbeitnehmer eine schlechte Leistung?
Der Arbeitnehmer schuldet dem Arbeitgeber lediglich eine ihm subjektiv zumutbare Leistung und grundsätzlich gilt: Wer arbeitet macht auch Fehler. Dennoch: Wenn sich die Fehler eines Mitarbeiters häufen oder sehr gravierend sind, ein Arbeitnehmer dauerhaft eine schlechte Arbeitsleistung zeigt, kommt eine Abmahnung wegen Schlechtleistung in Betracht.