Wer haftet bei Diebstahl im Mietshaus?

Wer haftet bei Diebstahl im Mietshaus?

Der Vermieter von Wohnraum haftet mietrechtlich nur für Schäden am Hausrat eines Mieters, wenn solche Schäden durch einen Mangel am Gebäude verursacht wurden. Klassischer Fall hierfür ist die Haftung des Vermieters wegen Wasserschäden (Rohrbrüche).

Wer kommt für Einbruchschäden auf?

Einbruchsschäden können durch die Hausratsversicherung oder eine Gebäudeversicherung abgedeckt sein. Die Gebäudeversicherung des Vermieters zahlt dann Einbruchsschäden an einzelnen Wohnungen, nicht den gestohlenen oder zerstörten Hausrat, auch nicht, wenn der Mieter nicht versichert ist.

Was passiert wenn Paket geklaut wurde?

Bei Paketen im Inland haftet die Post bei Verlust, Beschädigung oder nicht korrekter Zustellung, wenn die Sendung beispielsweise vor den Hauseingang gestellt wird. Die Ware wurde abgeschickt, das Paket kam aber nie an. Die Post kann beweisen, dass das Paket im Briefkasten landete – es wurde also offenbar gestohlen.

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Wer kommt für Diebstahl auf?

einem Einbruchdiebstahl kommt die Hausratversicherung für die Kosten der entwendeten Gegenstände auf. Neben dem Einbruch in die Wohnung bzw. das Haus, umfassen die Leistungen der Hausratversicherung dabei in der Regel auch den Einbruch in das verschlossene Auto oder die Kellerräume eines Mietshauses.

Was sind die wichtigsten Regeln für Vermieter?

Wir haben die wichtigsten Regeln zusammen­gefasst und helfen Ihnen so, Ihrer Meldepflicht als Vermieter unkompliziert nachzukommen. Nach den gesetzlichen Vorschriften muss der Mieter seinen Wohnsitz anmelden.

Welche Einrichtungsgegenstände darf der Vermieter weitergeben?

Außerdem darf der Vermieter nur Kosten für Reparaturen an Einrichtungsgegenständen in der Wohnung weitergeben. Zum Beispiel für Tür- und Fenstergriffe, Lichtschalter, Wasserhähne und dergleichen. Strom-, Wasser- und Gasleitungen sind immer Sache des Vermieters.

Wann muss der Vermieter die Miete im Voraus beheben?

Per Gesetz hat er die Pflicht, die Miete im Voraus zu leisten. Sie muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen. Ganz gleich, wer für etwaige Schäden am Ende aufkommt – es ist immer Sache des Mieters, etwaige Mängel zeitnah dem Vermieter mitzuteilen. Nur so hat er eine Chance, einen Schaden zu beheben.

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Wie muss der Vermieter eine Meldepflicht ausstellen?

Nach § 19 muss der Vermieter dem Mieter eine sogenannte „Wohnungs­ge­ber­be­stä­tigung“ ausstellen. Neben zusätzlichem Verwaltungs­aufwand drohen Bußgelder, wenn die Meldepflicht durch den Vermieter nicht erfüllt wird. Wir haben die wichtigsten Regeln zusammen­gefasst und helfen Ihnen so, Ihrer Meldepflicht als Vermieter unkompliziert nachzukommen.