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Wer gilt als Soloselbstständig?
Einigkeit besteht, dass von Solo-Selbstständigkeit gesprochen wird, wenn einzelne Personen (Unternehmer), die keine eigenen Mitarbeiter beschäftigen, ihre Werk- und Dienstleistung selbstständig, d.h. weisungsunabhängig und nicht in persönlicher Abhängigkeit, erbringen.
Wie wird Haupterwerb definiert?
Wann spricht man von einem Haupterwerb? Dort heißt es (Zitat): „Haupterwerb bedeutet, dass die selbstständige Tätigkeit mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden ausgeübt wird und mehr als die Hälfte des gesamten Einkommens ausmacht.
Was spricht für eine selbstständige Tätigkeit?
Für eine selbstständige Tätigkeit sprechen Unternehmerinitiative und Unternehmerrisiko. Wird ein „freies Mitarbeiterverhältnis“ im Nachhinein als abhängige Beschäftigung angesehen, ergeben sich hieraus sozialversicherungs- und steuerrechtliche Konsequenzen.
Welche Merkmale sprechen für eine selbstständige Tätigkeit der Übungsleiter?
Die wichtigsten Merkmale, die für eine selbstständige Tätigkeit der Übungsleiter sprechen, sind: Inwieweit ist der Übungsleiter, auch räumlich, in die betriebliche Organisation des Vereins eingebunden (örtliche Weisungsgebundenheit, Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern und Arbeiten mit Arbeitsmitteln des Vereins)?
Was ist die Abgrenzung einer selbstständigen Tätigkeit?
Die Abgrenzung einer selbstständigen Tätigkeit von nichtselbstständiger Arbeit bzw. abhängigen Beschäftigung regelt § 1 LStDV. Danach ist Arbeitnehmer, wer aus einem Dienstverhältnis Arbeitslohn bezieht.
Ist eine selbstständige Tätigkeit ungewiss?
Diese Einschätzung wird durch zahlreiche Urteile von Landessozialgerichten bundesweit untermauert. Von einem die selbstständige Tätigkeit kennzeichnenden Indiz des eigenen Unternehmerrisikos wird dann ausgegangen, wenn der Erfolg des eigenen wirtschaftlichen Einsatzes ungewiss ist.