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Wer fällt unter den allgemeinen Kündigungsschutz?
Unter den allgemeinen Kündigungsschutz fallen alle Arbeitnehmer. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten oder nur einen Aushilfsjob (Minijob) haben. Für Auszubildende gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht.
In welchen Betrieben und für welche Arbeitnehmer gilt der Kündigungsschutz?
Das Kündigungsschutzgesetz ist seit 1.1.2004 in Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern anwendbar. Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis am 31.12.2003 in einem Betrieb mit 6 bis 10 Arbeitnehmern bestand, genießen den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes solange sie in dem betreffenden Unternehmen beschäftigt sind.
Welche Kündigungsarten gibt es?
Kündigungsarten – ein Überblick. Man unterscheidet die ordentliche (normal) von der außerordentlichen Kündigung (fristlos). Hat ein Arbeitnehmer Kündigungsschutz, braucht der Arbeitgeber sozial gerechtfertigte Gründe, um diesen zu kündigen. Je nach Grund spricht man dann von verhaltens-, personen-, oder betriebsbedingter Kündigung.
Wie erfolgt die Berechnung der Kündigungsfristen?
Die Berechnung der Kündigungsfristen erfolgt nach den allgemeinen Regeln im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 187 ff. BGB). Der Tag, an dem Du die Kündigung erhältst, ist nicht in die Berechnung der Frist einzubeziehen. Der Tag, an dem die Kündigung zugeht, entspricht dem Wochentag, an dem die Frist endet.
Was ist die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung?
Kündigungsfrist wahren Grundsätzlich gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats. Da eine ordentliche Kündigung den Arbeitnehmer in der Regel härter trifft als das Unternehmen, ändert sich gemäß § 622 BGB die Kündigungsfrist ab einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 2 Jahren wie folgt:
Welche Kündigungsfristen gelten für Kündigung durch den Arbeitgeber?
Die verlängerten Kündigungsfristen gelten nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber, so dass für die Kündigung durch den Arbeitnehmer immer die Grundkündigungsfrist von vier Wochen gilt. Während einer vereinbarten Probezeit (bis sechs Monate) beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen, es sei denn es wurde eine längere Kündigungsfrist vereinbart.