Wer fallt unter das Mutterschutzgesetz?

Wer fällt unter das Mutterschutzgesetz?

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, das heißt auch für Heimarbeiterinnen, Hausangestellte, geringfügig Beschäftige, weibliche Auszubildende und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Schülerinnen und Studentinnen.

Welche Gesetze gelten für Schwangere?

(1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem Maß Gefahrstoffen ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.

Wie lange dauert der Mutterschaftsurlaub?

Eine Frau, die ein Kind erwartet, wird vom Gesetz unter besonderen Schutz gestellt. Zu diesem Mutterschutz gehört auch der Mutterschaftsurlaub. Die werdende Mutter hat Anspruch auf einen Zeitraum von insgesamt vierzehn Wochen. Der Mutterschaftsurlaub beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt.

LESEN SIE AUCH:   Sind kleine Flocken im Urin normal?

Wie lang ist der Mutterschaftsurlaub in Österreich?

Der Mutterschaftsurlaub wurde 2005 auf 14 Wochen festgelegt, bei mindestens 80 \% des vorangehenden Lohnes, aber maximal 196 Franken/Tag. In Österreich ist das Beschäftigungsverbot nach der Entbindung ( Mutterschutz) im Mutterschutzgesetz geregelt. Diese Schutzfrist gilt bis mindestens 8 Wochen nach der Entbindung.

Welche gesetzlichen Regelungen gelten für Mutterschaftsurlaub und Gehaltsfortzahlung?

Es bestehen keine gesetzlichen Regelungen zum Mutterschaftsurlaub oder zur Gehaltsfortzahlung. Ein Anspruch auf Zahlungen durch die Sozialversicherungsträger besteht nicht. 18 Wochen Mutterschaftsurlaub (6 Wochen vor und 12 Wochen nach der Entbindung, bei Mehrlingen 8 Wochen vor der Entbindung) bei vollem Gehaltsausgleich.

Wann hat man Anspruch auf das Mutterschaftsgeld?

Arbeitnehmerinnen (auch arbeitslose) haben Anspruch auf Leistungen im Rahmen des Mutterschutzes. Das Mutterschaftsgeld wird für den Zeitraum 6 Wochen vor der Geburt, für den Tag der Entbindung und für den Zeitraum von 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen für Mehrlings- und Frühgeburten).