Wer erstellt die VOB?

Wer erstellt die VOB?

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen erarbeitetes und fortgeschriebenes dreiteiliges Regelwerk für die Vergabe von Bauaufträgen samt Vertragsbedingungen.

Was ist die VOB und wem und wozu dient sie?

Die VOB/B führt allgemeine Vertragsbedingungen für Bauverträge auf. Die VOB/B wurde entwickelt, da die für Bauvergabe geltenden Vorschriften des Bürgergesetzbuches (BGB) über den Werkvertrag keine spezifischen Lösungen für viele der im Baurecht vorkommenden Probleme bieten.

Welchen Charakter hat die VOB?

Die VOB/B ist keine Rechtsvorschrift und trotz ihrer vielfachen Verwendung noch nicht einmal Handelsbrauch. Sie ist vom Charakter her eine Allgemeine Geschäftsbedingung, vergleichbar mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für chemische Reinigungen oder der Sparkassen und Banken oder des Anzeigengewerbes.

Wer muss die VOB anwenden?

nationalen Vergaben von Bauleistungen und ist bei allen Bauaufträgen unterhalb der Schwellenwerte anzuwenden. Die Verpflichtung zu der Anwendung des Abschnitts 1 der VOB/A ergibt sich aus den Haushaltsordnungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden oder aus den Vergabegesetzen der Länder.

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Was regelt die VOB A?

Die VOB/A (DIN 1960) enthält die von öffentlichen Auftraggebern anzuwendenden Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen und ist in drei Abschnitte gegliedert. Der Abschnitt 1 der VOB/A regelt die sogenannten nationalen Bauvergaben und hat damit den weitaus größten Anwendungsbereich.

Wer muss VOB A Anwendung?

Der Abschnitt 1 der VOB/A regelt die sogenannten nationalen Bauvergaben und hat damit den weitaus größten Anwendungsbereich. Die Verpflichtung zu seiner Anwendung ergibt sich aus den Haushaltsordnungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder aus den Vergabegesetzen der Länder.

Was sagt die VOB aus?

Die VOB/B, vollständiger Titel VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, ist ein traditionsreiches, durch Auftraggeber- und Auftragnehmerverbände gemeinsam entwickeltes und laufend fortgeschriebenes Klauselwerk, das zur Verwendung …