Wer erstellt die Schlussrechnung?

Wer erstellt die Schlussrechnung?

Der Auftragnehmer legt dem Auftrageber nach Fertigstellung und Abnahme der Bauleistung die Schlussrechnung vor. Anschließend wird der Auftraggeber die Schlussrechnung prüfen und danach den Schlusszahlungsbetrag feststellen.

Wer muss Aufmaß machen?

Nach § 2 Abs. 2 VOB/B ist das Aufmaß Basis der Vergütung und soll nach § 14 Abs. 2 VOB/B möglichst gemeinsam von Auftragnehmer und Auftraggeber vorgenommen werden. Das Aufmaß stellt das Urdokument dar, das die Grundlage für weiterführende Aufgaben bildet.

Wann Schlussrechnung Bau?

3 der VOB/B, dass eine „Schlussrechnung bei Leistungen mit einer vertraglichen Ausführungsfrist von höchstens drei Monaten, spätestens zwölf Werktagen nach Fertigstellung eingereicht werden muss und sich diese Frist um je sechs Werktage für weitere drei Monate Ausführungsfrist verlängert, wenn nichts anderes vereinbart …

Wann kann eine Schlussrechnung gestellt werden?

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Die VOB/B regelt in § 14 Abs. 3 VOB/B, dass die Schlussrechnung gestellt werden kann, wenn die Leistung fertiggestellt wurde. Im Ergebnis heißt das, dass die Leistung nicht abgenommen sein muss, um die Schlussrechnung zu stellen. Die Leistung muss lediglich fertiggestellt sein.

Was gehört zu einem Aufmaß?

An das Aufmaß sind spezielle Aufmaßanforderungen zu stellen. Es soll klar im Aufbau, korrekt in der Form, wirtschaftlich in der Aufstellung, leicht prüfbar und von größter Genauigkeit sein. Vor allem ist es so eindeutig zu erstellen, dass man es jederzeit ohne große Probleme nachvollziehen kann.

Wann kann der Auftragnehmer selbst tätig werden?

Soll heißen: Sobald die Frist abgelaufen ist, können Auftragnehmer selbst tätig werden – sie können also den Mangel selbst beseitigen oder von einem anderen Betrieb beseitigen lassen. Die Kosten dafür muss der Subunternehmer tragen.

Wer wird als Auftragnehmer bezeichnet?

Als Auftragnehmer wird im Zusammenhang mit öffentlichen Vergabeverfahren derjenige Vertragspartner bezeichnet, der sich nach Ausschreibungs- und Bietverfahren gegenüber dem (öffentlichen) Auftraggeber vertraglich zur Erbringung von vorab festgelegten Leistungen und zur Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen verpflichtet.

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Was sind die Anforderungen an den ausführenden Auftragnehmer?

Zu den Anforderung an den ausführenden Auftragnehmer zählen die Einhaltung aller relevanten rechtlichen Verpflichtungen. Das sind vor allem die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Regelungen.

Was sind die gesetzlichen Regelungen für die Auftragsausführung?

Das sind vor allem die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Regelungen. Darüber hinaus kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung zusätzliche wirtschaftliche, soziale, umweltbezogene, innovationsbezogene oder beschäftigungspolitische Anforderungen stellen.