Wer erstellt den Abschussplan?

Wer erstellt den Abschussplan?

Die Erfüllung des Abschussplanes für Schalenwild wird durch die zuständige Jagdbehörde kontrolliert. Der Abschussplan für Schalenwild wird im Einvernehmen mit den beteiligten Jagdausübungsberechtigten, der Hegegemeinschaft und der Unteren Jagdbehörde erstellt.

Wie wird der Abschussplan festgelegt?

Wie und durch wen wird der Abschußplan vorgegeben? April eines jedes Jahres seitens des Jagdausübungsberechtigten bei der Unteren Jagdbehörde eingereicht und auf Basis dieses Antrages (oder davon abweichend) seitens der Unteren Jagdbehörde ein Abschußplan festgelegt werden.

Was ist der jagdausübungsberechtigte?

In den Jagdbezirken darf der Jagdausübungsberechtigte die Jagd ausüben, also Wild hegen, jagen und sich aneignen. Der Jagdausübungsberechtigte ist entweder der Pächter eines Jagdreviers oder der Eigenjagdbesitzer, der sein Revier selbst bejagt.

Für welche Wildarten wird ein Abschussplan erstellt?

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Nach Bundesjagdgesetz darf Schalenwild (außer Schwarzwild), sowie Auerwild, Birkwild und Rackelwild nur im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden. In § 22 Landesjagdgesetz NRW wird außerdem bestimmt, dass für Rehwild kein Abschussplan zu erstellen ist.

Welches Wild ist Abschussplanpflichtig?

Abschussplanung gibt es bei allen Schalenwildarten (ausgenommen Schwarzwild) und bei den Rauhfußhühnern. In manchen Bundesländern ist auch das Murmeltier abschußplanpflichtig. Für jedes Jagdgebiet ist vom Jagdausübungsberechtigten oder von seinem Jagdaufseher eine Abschussliste zu führen.

Wer gehört zu einer Jagdgenossenschaft?

Die Jagdgenossen (Mitglieder der Jagdgenossenschaft) bilden gemäß § 9 BJG die Jagdgenossenschaft. Alle Grundstücksflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirks (jedoch nicht zu einem Eigenjagdbezirk) einer Gemeinde gehören, befinden sich im Eigentum der Jagdgenossen.

Wem steht das Jagdausübungsrecht zu?

Das Jagdausübungsrecht steht grundsätzlich den Grundeigentümern zu. Ein Grundeigentümer mit einem zusammenhängenden Grundbesitz von mindestens 75 ha kann nach Erlangen eines Jagdscheins entweder in seinem Eigenjagdbezirk selbst die Jagd ausüben oder sie einem anderen Jäger überlassen.

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Was ist der Unterschied zwischen Jagdrecht und Jagdausübungsrecht?

Inhaber des Jagdrechts ist gemäß § 3 Absatz 1 BJagdG der Grundeigentümer. Das Jagdrecht ist vom Jagdausübungsrecht zu unterscheiden: Das in Deutschland herrschende Reviersystem erlaubt die Ausübung des Jagdrechts nur ab einer bestimmten Grundstücksgröße in Jagdbezirken. Dies wird als Jagdausübungsrecht bezeichnet.

Wird für folgende Wildarten ein Abschussplan erstellt?

Nach Bundesjagdgesetz darf Schalenwild (außer Schwarzwild), sowie Auerwild, Birkwild und Rackelwild nur im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden.

Für welche Wildarten müssen im Saarland abschusspläne sowohl erstellt als auch erfüllt werden?

Für welche Wildarten müssen im Saarland Abschusspläne sowohl erstellt als auch erfüllt werden?

  • A. für Auer-, Birk- und Rackelwild.
  • B. für Rehwild.
  • C. für alles Schalenwild außer Schwarzwild.
  • D. für Seehunde.
  • E. für Damwild innerhalb des Damwildbewirtschaftungsgebietes sowie für Rotwild.