Wer entscheidet uber Rechtsstreitigkeiten?

Wer entscheidet über Rechtsstreitigkeiten?

Das Arbeitsgericht kann neben dem Amts- oder Landgericht zuständig sein. Die Arbeitsgerichte sind auch zuständig für Rechtsstreitigkeiten, die mit einer beim Arbeitsgericht anhängigen oder gleichzeitig anhängig werdenden Arbeitssache in rechtlichem oder unmittelbar wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.

Wer entscheidet über Streitigkeiten vor dem Amtsgericht?

Örtlich zuständig ist grundsätzlich das Gericht, in dessen Bezirk die oder der Beklagte seinen Wohnsitz hat. Allerdings gibt es auch besondere und ausschließliche Gerichtsstände.

Wie reiche ich Klage bei Gericht ein?

Eine Klage beim Amtsgericht können Sie auf folgende Weise einreichen: Sie können einen Rechtsanwalt mit der Formulierung und Einreichung der Klageschrift beauftragen. Sie können die Klageschrift selbst formulieren und schriftlich beim Gericht einreichen (in mehrfacher Ausführung).

Wie wird Die Landesverfassungsgerichtsbarkeit ausgeübt?

Die Landesverfassungsgerichtsbarkeit wird durch den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen ausgeübt. Nordrhein-Westfalen ist das mit Abstand bevölkerungsreichste deutsche Land und bildet wirtschaftlich einen Schwerpunkt der Bundesrepublik, es übt daher erheblichen Einfluss auf die Bundespolitik aus.

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Wie wurde die Landespolitik von der SPD dominiert?

Über mehrere Jahrzehnte wurde die Landespolitik von der SPD dominiert. Am 27. Juni 2017 wählte eine schwarz-gelbe Koalition aus CDU und FDP Armin Laschet in das Amt des Ministerpräsidenten und damit zum Chef einer neuen Landesregierung ( Kabinett Laschet ). Seine Regierungskoalition verfügt im 17.

Wie werden privatrechtlichen Streitigkeiten abgehandelt?

Hier werden (u.a.) alle privatrechtlichen Streitigkeiten abgehandelt, also Streitigkeiten zwischen Privatpersonen wie Mieter und Vermieter, Käufer und Verkäufer usw. Zivilprozesse beginnen beim Amtsgericht oder beim Landgericht.

Wie viele Stimmen gab es bei der Volksabstimmung 1950?

Der Landtag nahm die Verfassung mit 110 gegen 97 Stimmen an, bei einer Volksabstimmung am 18. Juni 1950 sprachen sich 3,62 Millionen Einwohner für die Verfassung und 2,24 Millionen dagegen aus. Hauptstreitpunkt zu dieser Zeit war die Frage, ob die Verfassung Konfessionsschulen oder Gemeinschaftsschulen den Vorrang geben sollte.