Wer darf Wertpapiere beraten?

Wer darf Wertpapiere beraten?

Zur Anlageberatung dürfen nur sachkundige und zuverlässige Personen eingesetzt werden. Die Sachkunde kann gegenüber der BaFin durch unternehmensinterne und externe Aus- und Weiterbildungen belegt werden, solange sie den Ansprüchen der Wertpapierhandelsgesetz-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHG-MaAnzV) genügen.

Was fragt man einen Finanzberater?

Anleger, die sich an freie Finanzberater wenden, sollten sich die wichtigsten Fakten der Kapitalanlage wie Kosten, Sicherheit, Laufzeit und die Höhe der Rendite schriftlich geben lassen.

Welche Unterlagen braucht ein Finanzberater?

Checkliste Finanzberatung

  • Angestellte: Aktuelle Gehaltsabrechnung und letzte Jahresendabrechnung (i.d.R. Dezember).
  • Selbstständige: Aktuelle/letzte Daten zu Gewinn/Überschuss (EÜR, BWA, ESt-Bescheide).
  • Sonstige Einnahmen: Kindergeld, Mieteinnahmen, Beteiligungen, Unterhalt etc.

Wann muss eine Geeignetheitserklärung erstellt werden?

Die Geeignetheitserklärung soll es Ihnen als Privatkunden ermöglichen, vor Vertragsschluss die Gründe der Anlageempfehlung zu verstehen, damit Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können. Die Geeignetheitserklärung muss Ihnen ausgehändigt werden, bevor Sie das Finanzinstrument kaufen oder verkaufen.

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Wie erfolgt die Beratung?

Die Beratung erfolgt regelmäßig in vier Schritten: 1 Der Berater bittet Sie um Informationen. 2 Er informiert Sie über alle wesentlichen Umstände. 3 Auf Basis der Kundeninformationen empfiehlt er Ihnen ein geeignetes Produkt. 4 Er dokumentiert die Empfehlung.

Wie können Kleinstunternehmen die Offenlegungspflicht erfüllen?

Kleinstunternehmen können für Geschäftsjahre mit einem Abschlussstichtag ab dem 31. Dezember 2012 zudem wählen, ob sie die Offenlegungspflicht durch Veröffentlichung des Jahresabschlusses oder durch Hinterlegung der Bilanz erfüllen ( § 326 Absatz 2 HGB ).

Was sind die Offenlegungspflichten der Kapitalgesellschaften?

Offenlegungspflichten Kapitalgesellschaften wie beispielsweise Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften sowie bestimmte andere Unternehmen sind verpflichtet, ihre Rechnungslegungsunterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers offenzulegen oder unter gewissen Voraussetzungen im Unternehmensregister zu hinterlegen.