Inhaltsverzeichnis
- 1 Wer darf ohne Fahrerkarte fahren?
- 2 In welche Fahrzeuge muss das digitale Kontrollgerät eingebaut werden?
- 3 Welche Fahrzeuge brauchen digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein?
- 4 Wie kann ein Fahrzeug beeinträchtigt werden?
- 5 Ist die Haftpflicht des Fahrzeugs erloschen?
- 6 Ist die Haftpflicht nicht mehr gültig?
Wer darf ohne Fahrerkarte fahren?
Privat ist das Fahren ohne Fahrerkarte zulässig, wenn der Lkw nicht zu schwer ist. Nach Artikel 3 Buchstabe h der EG-Verordnung 561/2006 dürfen Sie mit einem Lastkraftwagen tatsächlich Privatfahrten unternehmen, ohne dass Sie dabei die Fahrerkarte in das Kontrollgerät stecken müssen.
In welche Fahrzeuge muss das digitale Kontrollgerät eingebaut werden?
Welche Fahrzeuge müssen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein? In alle Neufahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastplätzen müssen digitale Kontrollgeräte eingebaut sein.
Welche Fahrzeuge brauchen digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein?
Welche Fahrzeuge müssen nach der VO EU 561 2006 mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein?
Mit einem digitalen Kontrollgerät sind nachfolgend genannte Kraftfahrzeuge auszustatten:
- Nutzfahrzeuge in der Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t.
- Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger über 3,5 t.
Warum muss das Fahrzeug abgemeldet werden?
– muss bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden Ist die Haftpflicht des Fahrzeugs erloschen, dann muss das der Zulassungsstelle gemeldet werden. – darf im Straßenverkehr nicht mehr benutzt werden Wenn die Haftpflicht nicht mehr gültig ist, haftet auch niemand mehr für Schäden, die mit diesem Fahrzeug an anderen Fahrzeugen verursacht werden.
Wie kann ein Fahrzeug beeinträchtigt werden?
Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug oder das Gespann sowie die Ladung (…) vorschriftsmäßig sind, und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung (…) nicht leidet.“
Ist die Haftpflicht des Fahrzeugs erloschen?
Ist die Haftpflicht des Fahrzeugs erloschen, dann muss das der Zulassungsstelle gemeldet werden.
Ist die Haftpflicht nicht mehr gültig?
Wenn die Haftpflicht nicht mehr gültig ist, haftet auch niemand mehr für Schäden, die mit diesem Fahrzeug an anderen Fahrzeugen verursacht werden. Das Fahrzeug darf dann nicht mehr im Straßenverkehr genutzt werden. Es gibt hier keinen Grund, das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorzuführen. Prüfungsreif auf der Überholspur!