Inhaltsverzeichnis
Wer darf mit meinen Kindern zum Arzt?
Soweit sie sich das elterliche Sorgerecht teilen, vertreten sie das Kind gemeinschaftlich. Das ist der Regelfall. Die Entscheidung für oder gegen eine ärztliche Untersuchung oder Behandlung ihres Kindes muss daher grundsätzlich im Einvernehmen beider Elternteile getroffen werden.
Ist ein Kind Einwilligungsfähig?
Eine Minderjährigere bzw. ein Minderjähriger kann somit einwilligungsfähig sein, bevor sie bzw. er volljährig ist. Das Entscheidungsrecht in Bezug auf medizinische Behandlungen wird dennoch bis zur Volljährigkeit den Sorgeberechtigten überlassen.
Wie kann ich gegen den Willen eines Elternteils entscheiden?
Das Gesetz sagt: Gegen den Willen der Eltern oder eines Elternteils kann ein Kind erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr für sich entscheiden, wo es leben möchte. Ein Elternteil hat die Möglichkeit, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen.
Kann ein Kind erst mit 18 Jahren gegen den Willen der Eltern entscheiden?
Demnach kann ein Kind erst mit 18 Jahren auch gegen den Willen der Eltern entscheiden, bei wem es leben möchte, dann dann kein Sorgerecht der Eltern mehr besteht.
Wie kann ich den Umgang zum Elternteil bestimmen?
Ab einem Alter von zwölf Jahren kann ein Kind den Umgang selbst bestimmen. In den Jahren davor kann das Kind nicht selbst entscheiden, ob es den Umgang zum Elternteil pflegen möchte oder nicht. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass es vor Manipulation geschützt werden soll.
Kann ein Kind keinen Kontakt zu einem Elternteil haben?
Möchte ein Kind keinen Kontakt zu einem Elternteil, ist dies kein Grund für einen Entzug des Umgangsrecht. Der Anspruch auf Umgang des Elternteils bleibt dennoch bestehen, selbst wenn das Kind nicht möchte. In diesem Fall empfiehlt es sich als Bezugsperson positiv auf das Kind einzuwirken und den Kontakt mit dem Elternteil zu fördern.