Inhaltsverzeichnis
Wer darf Insolvenzverwalter sein?
Die Bestellung des Insolvenzverwalters erfolgt durch den Richter in dem das Insolvenzverfahren eröffnenden Beschluss (§ 27 InsO). Gemäß § 56 InsO ist eine für den Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige Person zu bestellen.
Was sind die Voraussetzungen für die Bestellung eines vorläufigen Sachwalters?
Zum Sachwalter kann nur eine geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person bestellt werden. Geeignet ist, wer theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung hat.
Wer beauftragt den Insolvenzverwalter?
Der Insolvenzverwalter (vor Einführung der Insolvenzordnung in Deutschland und Österreich sowie im schweizerischen Recht Konkursverwalter oder Gesamtvollstreckungsverwalter, veraltet Kontradiktor) wird bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht ernannt und von diesem Gericht beaufsichtigt.
Für wen arbeitet ein Insolvenzverwalter?
Die Aufgaben von einem Insolvenzverwalter sind sehr vielfältig. Seine Hauptaufgabe ist, die Insolvenzmasse zu ermitteln und diese unter den Gläubigern aufzuteilen. Dazu darf er auch Verträge abschließen. Außerdem fertigt er ein Gläubigerverzeichnis, in dem alle Gläubiger des Schuldners gelistet sind.
Was ist vorläufiger Gläubigerausschuss?
Nach § 22a Abs. 2 InsO soll ein vorläufiger Gläubigerausschuss bestellt werden, wenn der Schuldner (oder ein Gläubiger oder der vorläufige Insolvenzverwalter) dies beantragt und zugleich Personen benennt, deren Einverständniserklärung für die Übernahme des Amtes vorliegt.
Wer kann eine Sachwalterschaft beantragen?
Wer kann ein Sachwalter sein? Die Auswahl des Sachwalters obliegt dem Bezirksgericht (Pflegschaftsgericht). Der Richter ist verpflichtet, sich persönlich ein Bild von der Person zu machen, für die er einen Sachwalter bestellen soll. Außerdem muss die Person von einem psychologischen Sachverständigen untersucht werden.
Wie ist die Definition von Gläubiger?
Wobei – bei genauerer Betrachtung verschwimmen die Grenzen. Gläubiger – wie ist hierfür die Definition? Bei einem Gläubiger handelt es sich um eine Person, die gegenüber einem Schuldner über eine Leistungsanforderung verfügt. In der Geschäftswelt ist damit meist eine Geldforderung verbunden.
Wie findet der Begriff des Gläubigers Anwendung?
Der Begriff des Gläubigers findet allerdings nicht nur im materiellen Recht (also dem Schuldrecht) Anwendung, sondern auch im Verfahrensrecht. So ist in der Zwangsvollstreckung gem. der §§ 704 der Zivilprozessordnung (ZPO) ein (Vollstreckungs-)Gläubiger derjenige, der aus einem vollstreckbaren Titel vollstreckt.
Wie wird die Gläubigerstellung begründet?
Nach § 241 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wird die Gläubigerstellung kraft Schuldverhältnisses begründet. Liegt ein wirksames Schuldverhältnis vor, so hat der Gläubiger einen Anspruch i.S.d. § 194 Absatz 1 BGB gegenüber dem Schuldner, von dem der Gläubiger bei Fälligkeit sodann die versprochene Leistung fordern kann.
Welche Rechte hat der Käufer gegenüber dem Gläubiger?
Im Gegenzug ist der Käufer allerdings auch Schuldner (und der Verkäufer somit Gläubiger) hinsichtlich der Verpflichtung, den vereinbarten Kaufpreis zu entrichten und die gekaufte Sache abzunehmen. Der Gläubiger hat also aufgrund eines Schuldverhältnisses regelmäßig nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.