Wer darf ein Insolvenzverfahren eroffnen?

Wer darf ein Insolvenzverfahren eröffnen?

Eine Insolvenz kann grundsätzlich von jeder Privatperson und jedem Unternehmen angemeldet werden. Die Insolvenz kann von Arbeitnehmern, Beamten, Arbeitslosen, Rentnern, Hausfrauen und ALG II Empfängern beantragt und angemeldet werden.

Wer kann Insolvenzantrag stellen Unternehmen?

Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, können entweder Schuldnerinnen/Schuldner oder Gläubigerinnen/Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen. Auf Insolvenzverschleppung stehen hohe Geld- und sogar Gefängnisstrafen. Um das Unternehmensvermögen zu sichern, kann das Gericht ein vorläufiges Insolvenzverfahren anordnen.

Kann man selbstständig die Eröffnung der Insolvenz beantragen?

Sie dürfen also selbstständig die Eröffnung der Insolvenz beantragen und benötigen auch im laufenden Insolvenzverfahren keinen anwaltlichen Beistand. Ein Insolvenzverfahren ohne die Unterstützung eines Anwalts in Angriff zu nehmen, hat unter anderem den folgenden Vorteil: Ein Anwalt muss für seine Dienste bezahlt werden.

Was ist ein privates Insolvenzverfahren?

Ein privates Insolvenzverfahren ist für viele Schuldner der letzte Ausweg aus der Schuldenfalle. Die Insolvenz dauert im Regelfall etwas mehr als sechs Jahre. Zwar ist das Verfahren durchaus entbehrungsreich, dafür steht am Ende die Befreiung von den noch bestehenden Schulden.

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Wann endet die Privatinsolvenz?

Normalerweise endet die Privatinsolvenz nach sechs Jahren. Hat der Schuldner bis dahin alle Auflagen erfüllt, kann sich das Gericht für eine Restschuldbefreiung entscheiden. Es ist jedoch auch möglich, die Befreiung von der Restschuld bereits früher zu erreichen.

Warum können sie die Privatinsolvenz ohne Anwalt durchlaufen?

Ja. Sie können die Privatinsolvenz ohne Anwalt anmelden und durchlaufen. Es besteht kein gesetzlicher Anwaltszwang. Dennoch sollten Sie sich fachliche Unterstützung suchen. Warum ist eine fachliche bzw. anwaltliche Unterstützung ratsam?