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Wer darf Dienstplan ändern?
Der Arbeitgeber darf einen bestehenden Dienstplan auch nachträglich noch ändern. Wie kurzfristige solche Änderungen erfolgen dürfen, ist nicht ausdrücklich geregelt. Die Interessenlage ist aber vergleichbar mit der sog. „Arbeit auf Abruf“, die in § 12 TzBfG geregelt ist.
Wie lange vorher muss ein Dienstplan bekannt sein?
In der Praxis hat sich jedoch folgende Faustregel durchgesetzt: Der Dienstplan sollte die Hälfte der Zeit, die er gültig ist, im Voraus bekannt sein. Erstellst Du also einen Wochenplan, sollte dieser Deinen Angestellten spätestens drei bis vier Tage im Voraus bekannt sein.
Kann der Arbeitgeber kurzfristig Änderungen vornehmen?
Oder kann der Arbeitgeber kurzfristig Änderungen vornehmen? Generell gilt: Einen einmal aufgestellten Dienstplan darf der Chef nicht ohne konkrete Notlage umwerfen, denn der Arbeitgeber muss auf das Privatleben der Angestellten Rücksicht nehmen.
Wie kann der Arbeitgeber Änderungen vornehmen?
Allerdings hat dieses Recht Grenzen. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber Änderungen nur vornehmen, wenn der Mitarbeiter diesen ausdrücklich zustimmt bzw., wenn das Unternehmen eine wirksame Änderungskündigung ausspricht, sofern in die wesentlichen Arbeitsbedingungen eingegriffen werden soll.
Welche Regelungen gelten im Arbeitsrecht für den Schichtwechsel?
Welche Regelungen zur Schichtarbeit gemäß Arbeitsrecht für den Schichtwechsel gelten, wird in der Regel im Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten. Üblich bei der Schichtarbeit ist in der Regel die sogenannte Wechselschicht.
Was ist eine Änderungskündigung für den Arbeitgeber?
Letzteres wird in der Regel gerade dann in Betracht gezogen, wenn ein Mitarbeiter einer Änderung nicht zustimmt (zum Beispiel bei der Veränderung der Arbeitszeit, der Vergütung oder dem Arbeitsort). Dann ist die Änderungskündigung für den Arbeitgeber die einzige Möglichkeit, die angestrebte Änderung rechtssicher umzusetzen.