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Wer darf den Führerschein verlangen?
Die tatsächliche Kontrolle des Führerscheines kann entweder durch den Arbeitgeber selbst oder durch entsprechende Dienstleister durchgeführt werden. Sollten letztere eingesetzt werden, ist zu beachten, dass ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG notwendig sein kann.
Wem muss ich meinen Führerschein zeigen?
Das Wichtigste zum Identitätsnachweis in Kürze Sie müssen Ihre Legitimationspapiere grundsätzlich nur gegenüber staatlichen Kontrollbehörden auf Verlangen aushändigen. Andere dürfen nur unter Voraussetzung Ihrer Einwilligung die Identifikationsdokumente einsehen.
Kann der Arbeitgeber den Führerschein immer wieder zeigen?
Hier kann der Arbeitgeber nicht verpflichtet sein, sich vor jeder einzelnen Fahrt immer wieder den Führerschein zeigen zu lassen, da dies die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht übersteigen würde und auch schlichtweg nicht praktikabel wäre. Das einmalige Kontrollieren zu Beginn des Arbeitsverhältnisses reicht deshalb aus.
Wie kann der Arbeitgeber eine Führerscheinprüfung vorlegen?
Der Arbeitgeber muss ein schlüssiges Konzept vorlegen können, mit dem ihm der Nachweis der Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten aus dem Straßenverkehrsgesetz gelingt. Das Verfahren der Führerscheinprüfungen ist abhängig von der Anzahl der Fahrzeuge, Anzahl der Fahrer, Art der Fahrzeugnutzung und vielfältigen anderen Faktoren.
Warum haftet der Arbeitgeber beim Führerschein?
Es gibt beim Führerschein kein Kopierverbot wie beim Personalausweis. Der Arbeitgeber haftet als Halter bei fehlender Fahrerlaubnis des Fahrers/Mitarbeiters nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG. Deshalb muss der Arbeitgeber regelmäßig überprüfen, ob die Mitarbeiter mit Dienstwagen einen gültigen Führerschein besitzen.
Ist der Arbeitnehmer verpflichtet den Führerschein unmittelbar anzuzeigen?
Laut Arbeitsvertrag ist der Arbeitnehmer verpflichtet, den (möglichen) Verlust des Führerscheins unmittelbar anzuzeigen. Stefan am 24. Juli 2013, 18:06 Uhr. Grundsätzlich ist es sinnvoller, die Überprüfung der Führerscheine in den Verantwortungsbereich der Personalabteilung zu legen.