Wer darf Baufinanzierungen vermitteln?

Wer darf Baufinanzierungen vermitteln?

Da eine Tätigkeit im Bereich der Beratung zur Baufinanzierung nicht ohne § 34i Zertifizierung erfolgen darf, ist eine Beantragung unerlässlich. Als Ansprechpartner stehen – je nach Bundesland – die Gewerbeämter oder Industrie- & Handelskammern (IHK) zur Verfügung.

Für wen gilt WIKR?

Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (kurz WIKR oder auch WoKri) betrifft angehende Bauherren und Immobilienkäufer, die einen Immobilienkredit aufnehmen möchten. Seit 2016 wirksam, wurde sie im Jahr 2017 aufgrund anhaltender Kritik entschärft.

Wie übernimmt eine dritte Person den Kredit?

Bei einer Bürgschaft übernimmt eine dritte Person, z.B. ihr Ehepartner oder jemand aus der Verwandtschaft die Bürgschaft für den Kredit. Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass der Bürge sich bereit erklärt, die Rückzahlung des Kredits zu übernehmen, wenn Sie nicht mehr zahlen können.

Ist die Umschuldung auf einen anderen Kredit geplant?

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Dasselbe gilt, wenn die Umschuldung auf ein Darlehen mit günstigeren Zinsen geplant ist. In diesem Fall sind sorgfältige Vergleiche notwendig, um zu ermitteln, ob sich die Umschuldung auf einen anderen Kredit auszahlt oder ob der alte Vertrag besser weiterlaufen sollte.

Was sind die Voraussetzungen für einen neuen Kredit?

Für den neuen Kredit gelten allerdings dieselben Voraussetzungen wie bei jeder Kreditaufnahme: Sie müssen ein regelmäßiges Einkommen nachweisen und dürfen keinen negativen Schufa-Eintrag haben. Um eine Umschuldung sollten Sie sich also bemühen, bevor Sie in Zahlungsverzug geraten sind.

Wie erfolgt die Kreditablösung bei der Bank?

Die Kreditablösung erfolgt entweder als komplette Kündigung und Abbezahlung der Restschuld oder als Umschuldung. Im zweiten Fall kann der Kreditgeber mit der Bank verhandeln, welche der ursprüngliche Kreditgeber war. Wird ein neuer Kredit bei derselben Bank geschlossen, kann die Vorfälligkeitsentschädigung eventuell entfallen.