Wer darf Anlageberatung durchfuhren?

Wer darf Anlageberatung durchführen?

Zur Anlageberatung dürfen nur sachkundige und zuverlässige Personen eingesetzt werden. Die Sachkunde kann gegenüber der BaFin durch unternehmensinterne und externe Aus- und Weiterbildungen belegt werden, solange sie den Ansprüchen der Wertpapierhandelsgesetz-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHG-MaAnzV) genügen.

Welche Informationen müssen den Kunden im Rahmen einer Anlageberatung unter anderem zur Verfügung gestellt werden?

Pflicht zur anlegergerechten Beratung Bevor ein Anlageberater eine konkrete Geldanlageform empfiehlt, muss er sich über die Person, Wissensstand und die finanziellen Verhältnisse seines Kunden, dessen konkreten Anlageziele und die Risikobereitschaft des Anlegers informieren.

Wann muss eine Geeignetheitserklärung gemacht werden?

Rechtsgrundlage für die Geeignetheitserklärung ist § 64 Abs. 4 WpHG, wonach ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach der Anlageberatung dem Privatkunden auf einem dauerhaften Datenträger vor Vertragsschluss eine schriftliche Erklärung über die Geeignetheit der Empfehlung zur Verfügung stellen muss.

In welche Anlageklassen kann ein Mischfonds abhängig vom Schwerpunkt investieren?

Mischfonds investieren laut Definition nicht nur in eine Anlageklasse, sondern mindestens in zwei. Das können Aktien und Anleihen, aber auch Immobilien, Rohstoffe, Währungen oder Edelmetalle sein. Deshalb werden Mischfonds auch als Multi-Asset-Fonds bezeichnet.

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Wie sieht eine typische Anlageberatung aus?

Wie sieht eine typische Anlageberatung aus? Die Beratung erfolgt regelmäßig in vier Schritten: Der Berater bittet Sie um Informationen. Er informiert Sie über alle wesentlichen Umstände. Auf Basis der Kundeninformationen empfiehlt er Ihnen ein geeignetes Produkt. Er dokumentiert die Empfehlung.

Was ist eine Geeignetheitserklärung für eine Anlageberatung?

Bei jeder Anlageberatung muss Ihnen eine Erklärung über die Geeignetheit der Empfehlungen ausgehändigt werden – zum Beispiel ausgedruckt oder elektronisch. Diese Geeignetheitserklärung soll Ihnen ermöglichen, vor Vertragsschluss die Gründe der Empfehlung nachzuvollziehen, damit Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können.

Wie erfolgt die Beratung?

Die Beratung erfolgt regelmäßig in vier Schritten: 1 Der Berater bittet Sie um Informationen. 2 Er informiert Sie über alle wesentlichen Umstände. 3 Auf Basis der Kundeninformationen empfiehlt er Ihnen ein geeignetes Produkt. 4 Er dokumentiert die Empfehlung.