Wer braucht unbedingt eine Risikolebensversicherung?

Wer braucht unbedingt eine Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung ist für jeden sinnvoll, der Angehörige oder Geschäftspartner für den Fall seines Todes finanziell absichern möchte. Besonders für Familien und Paare, die hauptsächlich vom Einkommen eines Hauptverdieners leben, ist diese Absicherung wichtig.

Ist eine Risikolebensversicherung Pflicht?

Eine Risikolebensversicherung gilt spätestens dann als Pflicht, wenn die Finanzierung der Immobilie maßgeblich auf den Schultern eines Familienmitgliedes lastet ¿ etwa auf den Schultern eines Hauptverdieners. Ein weiterer Vorteil: Risikolebensversicherungen können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Wie lässt sich eine Lebensversicherung übertragen?

Eine Lebensversicherung lässt sich indes übertragen: Im Sterbefall fällt in der Regel das gesamte eingezahlte Kapital bei einer Riester-Rente an die Versicherung. Hingegen kann man eine Lebensversicherung auch nicht verwandten Personen oder Institutionen überschreiben, sofern man das entsprechende Alter nicht erreichen sollte.

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Wie fällt die Lebensversicherung in den Nachlass?

Die Zahlung der Lebensversicherung an den Begünstigten gehört nicht zum Nachlass, denn die Lebensversicherung ist im Todesfall zur direkten Leistung an diesen Begünstigten verpflichtet. Hat der Erblasser hingegen in der Versicherungspolice keinen Bezugsberechtigten vorgegeben, so fällt die Leistung der Versicherung in den Nachlass.

Ist die Lebensversicherung beitragsfrei gestellt?

Ist die Lebensversicherung allerdings schon seit geraumer Zeit beitragsfrei gestellt, so ist den Kontoauszügen oftmals kein Hinweis zu entnehmen. In manchen Fällen lohnt sich auch eine Anfrage bei der Versicherung, von der man weiß, dass der Erblasser dort gewöhnlich seine Versicherungsverträge abgeschlossen hat.

Wann liegt das Höchstalter für eine Lebensversicherung bei 60 Jahren?

In der Regel liegt das Höchstalter für eine Lebensversicherung bei 60 Jahren. Falls der oder die Versicherte keine näheren Angaben macht, tritt im Fall des Ablebens die gesetzliche Erbfolge in Kraft, so dass bei Unverheirateten ohne eigene Familie und Eltern die Geschwister die Versicherungssumme ausbezahlt bekommen.

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