Wer braucht einen Energieberater?

Wer braucht einen Energieberater?

Neu im Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) wurde eine Pflicht zur Energieberatung verankert: Diese greift immer dann, wenn ein Ein- oder Zweifamilienhaus verkauft wird oder wenn größere Sanierungsmaßnahmen geplant sind. Mehrfamilienhäuser sind von der Beratungspflicht ausgenommen.

Ist eine Energieberatung sinnvoll?

Energetische Gebäudeplanung Ein Energieberater ist aber nicht nur dann sinnvoll, wenn es um die Einschätzung des Sparpotenzials in den eigenen vier Wänden und die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden geht, sondern auch, wenn eine neue Immobilie entstehen soll.

Was frage ich einen Energieberater?

WICHTIGE HINWEISE ZUR „VOR-ORT-BERATUNG“ IHRES ENERGIEBERATERS.

  • GENAUE ADRESSE IHRER IMMOBILIE.
  • BEREITS VORGENOMMENE UMBAUMASSNAHMEN.
  • BISHERIGE HEIZKOSTEN-ABRECHNUNG.
  • SCHRITT FÜR SCHRITT ODER KOMPLETT SANIEREN?
  • KÜNFTIGE NUTZUNG DES GEBÄUDES.
  • Warum Energieberater?

    Durch eine Energieberatung erhalten Sie Maßnahmenvorschläge für eine wirtschaftlich sinnvolle energetische Modernisierung Ihres Gebäudes. Die Maßnahmenvorschläge sind individuell auf Ihr Gebäude angepasst und die Handwerker haben eine Vorgabe für die Ausführung der energetischen Modernisierungsmaßnahmen.

    Was darf ein Energieberater?

    Neben diesen Arbeiten kann ein Energieberater folgende Leistungen übernehmen:

    • Beratung im Rahmen von energieeffizientem Bauen.
    • Erstellen von Sanierungskonzepten.
    • Hilfestellung beim Beantragen von Fördergeldern über die KfW oder das BAFA.
    • Thermografische Aufnahmen.
    • Baubegleitung.
    • energetische Fachplanung.
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    Was muss ein Energieberater wissen?

    Geht es um die energetische Sanierung eines Ein- oder Zweifamilienhauses, können neben grundlegenden Informationen, wie dem Baujahr und einer Liste eventuell bereits vorgenommener Sanierungsmaßnahmen, Fotos des Hauses, die Eckdaten der Heizungsanlage und natürlich die Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre hilfreich …