Inhaltsverzeichnis
Wer beruft eine Vorstandssitzung ein?
Für die Terminierung und Einladung zu einer Vorstandssitzung ist der Vorstandsvorsitzende zuständig, soweit in der Satzung des Vereins nicht etwas anderes festgelegt ist.
Wer darf an der Mitgliederversammlung teilnehmen?
An der Mitgliederversammlung darf grundsätzlich jedes Mitglied teilnehmen, also auch Mitglieder mit Sonderstatus, wie Ehrenmitglieder, Fördermitglieder usw. Das gilt auch für Mitglieder, die kein Stimmrecht besitzen. In der Satzung kann das Recht zur Teilnahme an Mitgliederversammlungen nicht ausgeschlossen werden.
Wer darf zu einer Mitgliederversammlung einladen?
Zu der Mitgliederversammlung sind grundsätzlich alle Mitglieder einzuladen. Dies unabhängig davon, ob die Mitglieder ein Stimmrecht haben oder nicht.
Wie ist die Teilnahme an der Vorstandssitzung möglich?
Die Teilnahme an der Vorstandssitzung. Teilnahmeberechtigt sind alle Vorstandsmitglieder, auch wenn sie kein Stimmrecht haben (zum Beispiel Ehrenmitglieder). Die Teilnahme muss persönlich erfolgen. Eine Stellvertretung ist möglich, wenn die Satzung das zulässt, allerdings nur durch andere Vorstandsmitglieder.
Wie beginnt die Planung einer Vorstandssitzung?
Beginnen Sie mit der Planung einer Vorstandssitzung dadurch, dass Sie ein entsprechendes Ziel formulieren und darüber nachdenken, was die Teilnehmer der Vorstandssitzung von Ihnen als Vorsitzendem erwarten. Besprechen Sie dies mit jedem Mitglied einzeln, um die entsprechenden Informationen zu sammeln.
Wie wird eine Vorstandssitzung getroffen?
Bei einer Vorstandssitzung werden Entscheidungen getroffen, die euren Verein, dessen Zukunft und somit auch die Mitglieder betreffen. Wenn zum Beispiel ein Sportfest oder ein Trainingslager ansteht und dafür Fördermittel vom Verein benötigt werden, wird in der Vorstandssitzung beschlossen, ob diese genehmigt werden.
Ist ein fester Ort für die Vorstandssitzungen vorgeschrieben?
Ein fester Ort, an dem die Vorstandssitzungen abgehalten werden müssen, ist nicht vorgeschrieben. Die “Spielregeln” für den Verein, die die Vorstandschaft und die Vorstandssitzungen betreffen, werden in einer Satzung niedergeschrieben. Vereinskasse leer? Keine Lust auf Kuchenverkauf?