Wer bekommt Kindergeld in der Türkei?
1 S. 3 EStG kann Kindergeld (außer von den nach § 1 Abs. 2 EStG unbeschränkt Steuerpflichtigen) nur für Kinder beansprucht werden, die einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland, einem EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-Staat haben. Zu diesen Staaten zählt die Türkei nicht.
Wer ist Kinderberechtigt?
Eltern erhalten Kindergeld für Kinder, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, was unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit gilt. Berücksichtigt werden dabei leibliche oder Adoptivkinder, Stief- und Enkelkinder sowie Pflegekinder, welche der Antragsteller im Haushalt dauerhaft aufgenommen hat.
Wie bekomme ich Kindergeld in der Türkei?
Deutscher Staatsangehöriger mit Kindern in der Türkei hat keinen Anspruch auf Kindergeld. Einem deutschen Staatsangehörigen steht kein Kindergeld für seine in der Türkei lebenden Kinder zu. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Schleswig-Holstein klar.
Welche Voraussetzungen haben sie für Kindergeld?
Voraussetzungen für Kindergeld Sie haben Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr Kind unter 18 Jahren ist (unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch Kindergeld für volljährige Kinder beantragen und erhalten), Sie Ihr Kind regelmäßig versorgen und es in Ihrem Haushalt lebt (das gilt auch für Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder) und
Ist das Kindergeld an den Eltern zu zahlen?
In diesem Fall ist das Kindergeld an denjenigen zu zahlen, den die Eltern untereinander bestimmt haben. Auch eine vor der Trennung getroffene Bestimmung des Berechtigten bleibt wirksam, bis sie von einem Berechtigten widerrufen wird. ist nicht entscheidend, dass dem aufnehmenden Berechtigten das Sorgerecht für das Kind zusteht.
Wie hoch ist das Kindergeld für das erste und das zweite Kind?
Eltern bekommen seit dem 1.1.2018 für das erste und zweite Kind monatlich jeweils 194 Euro. Für das dritte Kind monatlich 200 Euro und für jedes weitere Kind jeweils monatlich 225 Euro. Wer zahlt das Kindergeld?
Ist das Kindergeld bei Kindern maßgeblich?
Bei Kindern, die in einem eigenen Haushalt leben, weil sie beispielsweise eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren oder geheiratet haben, steht das Kindergeld dem zu, der dem Kind eine Unterhaltsrente zahlt. Erhält das Kind von mehreren Personen, z. B. seinen geschiedenen Eltern, eine Unterhaltsrente, ist die höhere Unterhaltsrente maßgeblich.