Wer bekommt ein Beratungshilfeschein?

Wer bekommt ein Beratungshilfeschein?

Der Beratungsschein ist ein Schriftstück des Amtsgerichtes. Mit diesem erhalten berechtigte Personen nahezu kostenlos Beratung von einem Rechtsanwalt oder einer sonstigen Beratungsperson. Berechtigt sind bedürftige Personen mit geringem oder keinem Einkommen und Vermögen. Die Beratungshilfe muss erforderlich sein.

Was ist der Unterschied zwischen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe?

Im Gegensatz zur Beratungshilfe muss Prozesskostenhilfe (Verfahrenskostenhilfe) dann beantragt werden, wenn das gerichtliche Verfahren beschritten werden soll oder wenn Sie sich in einem gerichtlichen Verfahren zur Wehr setzen wollen oder müssen.

Wie hoch darf der Kontostand sein?

Für Guthaben auf Girokonten gibt es keine Begrenzung. Du kannst so viel Geld auf deinem Girokonto haben, wie du möchtest. Es ist aber nicht sinnvoll zu viel Geld auf dem Girokonto zu haben, denn Girokonten sind nicht zur Geldanlage geeignet.

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Wie lässt sich die Vergütung des Anwalts feststellen?

Mittels (im Internet abrufbarem) Vergütungsverzeichnis und Gebührentabelle lässt sich für den Mandanten also die Vergütung des Anwalts in diesen Fällen recht genau feststellen. Noch einfacher sind zu diesem Zweck im Internet verfügbare RVG-Gebührenrechner.

Wie hoch wird die Anwaltsrechnung am Ende der Tage ausfallen?

Wie hoch die Anwaltsrechnung am Ende der Tage ausfallen wird und welches Honorar der Anwalt beanspruchen kann, hängt maßgeblich immer von Art und Umfang der vom Anwalt für seinen Mandanten entfalteten Tätigkeiten ab. Gibt es eine Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant?

Ist der Anwalt außergerichtlich für den Mandanten tätig?

Der Anwalt wird außergerichtlich für den Mandanten tätig Wurde zwischen Anwalt und Mandant keine Vereinbarung über das Honorar abgeschlossen und wird der Anwalt über eine bloße Beratung nach § 34 RVG hinaus tätig, so richtet sich sein Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Bestimmungen des RVG.

Was verdient der Anwalt an einer außergerichtlichen Einigung?

Wirkt der Anwalt an einer außergerichtlichen Einigung zwischen seinem Mandanten und Dritten mit, so verdient er zusätzlich eine so genannte Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV. Mittels (im Internet abrufbarem) Vergütungsverzeichnis und Gebührentabelle lässt sich für den Mandanten also die Vergütung des Anwalts in diesen Fällen recht genau feststellen.

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