Wen trifft die Verkehrssicherungspflicht?

Wen trifft die Verkehrssicherungspflicht?

Die Verkehrssicherungspflicht trifft denjenigen, der einen Gefahrenbereich schafft. Dieser muss die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern.

Kann die Verkehrssicherungspflicht übertragen werden?

Eine Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf eine andere Person durch eine Vereinbarung ist im Grundsatz zulässig. Voraussetzung hierfür ist eine klare Absprache. Der anderen Person darf nicht nur die Beseitigung von Gefahrenquellen übertragen werden.

Wie schützen sie Kälteanlagen vor Umweltbeeinträchtigungen?

Im laufenden Anlagenbetrieb lassen sich unkontrollierte Kältemittelaustritte durch regelmäßige Überprüfungen nahezu ausschließen. Und auch bei Reparaturen oder Außerbetriebnahmen von Kälteanlagen schützt der verantwortungsvolle Umgang mit dem Betriebsstoff vor Umweltbeeinträchtigungen.

Welche Kältemittel sind in der Atmosphäre eingehalten?

Dabei befasst sich der Beitrag auch mit rechtlichen sowie sicherheitstechnischen Belangen und gibt Tipps, wie diese eingehalten werden können. Halogenierte Kältemittel – zum Beispiel R134a, R404A, R407C, R410A oder R507 – tragen zum Treibhauseffekt bei, wenn sie in die Atmosphäre gelangen.

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Welche Kältemittel sind für die Aufarbeitung zugelassen?

Für die Aufarbeitung eignen sich die Kältemittel R134a, R404A, R507, R407A, R407C, R410A, R422A und R422D. Solange vom Gesetzgeber noch zugelassen bereitet das Unternehmen außerdem auch weiterhin R22 auf. Alle anderen Kältemittel werden der thermischen Spaltung zugeführt. Der Aufarbeitung geht eine umfassende Produktanalyse voraus.

Was sind die Kältemittel der Westfalen AG?

Durch Aufarbeitung oder Aufspaltung kann die Westfalen AG alle Kältemittel verwerten und somit auf die Abfallbeseitigung komplett verzichten. Für die Aufarbeitung eignen sich die Kältemittel R134a, R404A, R507, R407A, R407C, R410A, R422A und R422D.