Wem steht der Unterhalt zu wenn das Kind 18 ist?

Wem steht der Unterhalt zu wenn das Kind 18 ist?

Volljährige Kinder bekommen Unterhalt von den Eltern, wenn sie noch zur Schule gehen und nicht verheiratet sind. Wohnt der Schüler im Haushalt von Vater oder Mutter, gelten dieselben Regeln wie für minderjährige Kinder. Wie viel Unterhalt dem Kind zusteht, hängt vom Einkommen der beiden Eltern ab.

Was steht dem Kind vom Unterhalt zu?

Der Mindestunterhalt hängt vom Alter des Kindes ab. Im Jahr 2022 liegt der Mindestunterhalt für ein Kind von 0 bis 5 Jahren bei 396 Euro (393 Euro in 2021). Für 6- bis 11-Jährige sind mindestens 455 Euro (451 Euro in 2021) zu zahlen und für 12- bis 17-jährige Kinder 533 Euro (528 Euro in 2021).

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Wer bekommt das Unterhalt?

Jedes Kind bekommt normalerweise Unterhalt durch seine Eltern. Wenn das Kind bei beiden Elternteilen lebt, dann leisten diese den Unterhalt durch Pflege, Erziehung und Geld.

Wie hoch ist der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder?

Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder nach der Trennung der Eltern richtet sich nach dem Existenzminimum des Kindes und der sogenannten Mindestunterhaltsverordnung ( § 1612a BGB ). Diese Mindestunterhaltssätze gelten seit dem 1. Januar 2021 für minderjährige Kinder im Monat: bis zum 6. Geburtstag: 393 Euro.

Was ist ein Minderjähriger?

Gemäß dem Umkehrschluss (sog. argumentum e contrario) ist ein Minderjähriger also eine Person, die noch keine 18 Jahre alt ist. Minderjährige stehen unter einem besonderen gesetzlichen Schutz und haben eingeschränkte Rechte und Pflichten.

Wie berechnet sich der Kindesunterhalt für ein volljähriges Kind?

Beachten Sie, dass sich der Unterhalt für ein volljähriges Kind ganz anders berechnet als der Kindesunterhalt für ein minderjähriges Kind. Zwar gilt für beide die Düsseldorfer Tabelle. Je höher das Einkommen des Elternteils ist, der Kindesunterhalt zahlen muss, desto höher fällt auch der Kindesunterhalt aus.

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Ist der Begriff der Minderjährigkeit nicht definiert?

Der Begriff der Minderjährigkeit ist nicht definiert. Nach § 2 BGB ergibt sich jedoch, dass die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18.