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Wem gehört das Grundstück bei einer Eigentumswohnung?
Die Antwort: Jedes Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist auch Miteigentümer am gemeinschaftlichen Eigentum. Und dazu zählt auch das Grundstück. Eigentumswohnungen, aber auch Reihenhäuser oder Doppelhaushälften mit WEG stehen alle auf einem Grundstück, das zum Gemeinschaftseigentum gehört.
Wem gehört die Balkonunterseite?
Deshalb stehen zum Beispiel die Balkonbrüstung, die Balkontür, die Decke eines Balkons, die Isolierschicht des Balkons und auch die Abdichtungsanschlüsse stets im gemeinschaftlichen Eigentum. Alle Reparaturen im Zusammenhang mit diesen Balkonteilen müssen die Wohnungseigentümer gemeinsam bezahlen.
Ist ein Balkon Sondereigentum?
Auch ohne entsprechende ausdrückliche Zuordnung zum Sondereigentum gehört der Balkon schlicht zur entsprechenden Wohnung. Die konstruktiven Teile des Balkons sind zwingendes Gemeinschaftseigentum.
Welche Rechte hat man als Eigentümer einer Wohnung?
Als Eigentümer einer Wohnung hat man neben Rechten auch viele Verpflichtungen. Das gilt auch, wenn man die Wohnung verkauft hat und gar nicht mehr Besitzer der Wohnung ist bis zur Änderung des Grundbucheintrages. Daher wird dazu immer im Kaufvertrag eine entsprechende Regelung getroffen.
Wie kann ich die Kosten für die Eigentumswohnung abzusetzen?
Um von der Steuer die Kosten für die Eigentumswohnung abzusetzen, benötigen Sie eine Rechnung und einen Nachweis über die Bezahlung der Rechnung. Hierbei gilt: Die Rechnung führt die Materialkosten von den übrigen Kosten separat auf. Das Finanzamt akzeptiert keine Materialkosten, sondern nur reine Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten.
Was ist wichtig bei einer selbstgenutzten Wohnung?
Die wichtigste ist, dass der Wohnungskäufer die tatsächliche Verfügungsgewalt erlangt. Bei einer selbstgenutzten Wohnung übergibt man dazu sämtliche Schlüssel zur Wohnung und der Verkäufer zieht aus der Wohnung aus. Neben den Wohnungsschlüsseln sind auch alle Schlüssel für Nebenräume wie Keller oder Garage zu übergeben.
Welche Konsequenzen hat die Übergabe der Wohnung?
Die Übergabe der Wohnung hat mehrere Konsequenzen. Die wichtigste ist, dass der Wohnungskäufer die tatsächliche Verfügungsgewalt erlangt. Bei einer selbstgenutzten Wohnung übergibt man dazu sämtliche Schlüssel zur Wohnung und der Verkäufer zieht aus der Wohnung aus.