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Welches Ziel verfolgt der Insolvenzplan?
Das Ziel des Insolvenzplans bei Unternehmen ist es, dieses durch eine Sanierung zu stabilisieren und fortzuführen. Im Rahmen des Insolvenzplans verzichten die Gläubiger auf Teile ihrer Forderungen mit der Erwartungshaltung an eine zukünftige Bedienung aller Forderungen durch das Unternehmen.
Was ist ein gerichtliches planverfahren?
Im Falle, dass nicht alle Gläubiger dem außergerichtlichen Einigungsversuch nicht zustimmen, kann in der Regel das gerichtliche Planverfahren* in Anspruch genommen werden. Wird die Annahme des gerichtlichen Planes durch das Gericht festgestellt, ist die Insolvenz für den Schuldner abgewendet.
Wann wird der Insolvenzplan rechtskräftig?
Sobald der Insolvenzrichter oder eines der Beschwerdegerichte den Insolvenzplan bestätigt hat und die für den entsprechenden Rechtsbehelf gesetzte Frist verstrichen ist, erwächst der Plan in Rechtskraft, und es treten die Wirkungen des § 254 ein. Die Rechtskraft beurteilt sich gemäß § 4 nach §§ 705 ff. ZPO.
Wie kann der Insolvenzplan vorgelegt werden?
Der Insolvenzplan kann von dem Insolvenzverwalter oder dem Schuldner vorgelegt werden (§ 218 InsO) und muss die bisher getroffenen Maßnahmen darstellen (§ 220 InsO) und darlegen, wie die bisherige Rechtsstellung der Beteiligten geregelt werden soll (§ 221 InsO).
Was ist ein Insolvenzplan in der Verbraucherinsolvenz?
Insolvenzplan in der Verbraucherinsolvenz: Auch als Verbraucher kann ein Insolvenzplanverfahren durchgeführt werden. Ein Insolvenzplanverfahren dient dazu, die Insolvenz vorzeitig zu beenden. Dies soll durch einen sogenannten Insolvenzplan ermöglicht werden.
Welche Rolle spielt der Insolvenzplan zur insolvenzrechtlichen Sanierung von Unternehmen?
Der Insolvenzplan zur insolvenzrechtlichen Sanierung von Unternehmen spielt in der Praxis vor allem in Fällen der Eigenverwaltung (einschließlich der Sonderkonstellation Schutzschirmverfahren) eine Rolle. Seit einer Reform der Insolvenzordnung 2014 ist die Einreichung eines Insolvenzplans auch für Verbraucher zulässig.
Ist der Insolvenzplan obligatorisch?
Sieht der Insolvenzplan vor, dass die Gläubiger aus künftigen Erträgen Zahlungen erhalten sollen, so sind dem Insolvenzplan gemäß § 229 InsO als obligatorische Anlagen eine Vermögensübersicht sowie ein Ertrags- und Finanzplan für den maßgeblichen Zeitraum beizufügen.