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Welches Gericht ist für Privatinsolvenz zuständig?
Ein Insolvenzgericht ist in Deutschland zuständig für die Durchführung des Insolvenzverfahrens – sowohl der Regelinsolvenz für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, als auch der Verbraucherinsolvenz für natürliche Personen.
Wer ist zuständig für Insolvenzverfahren?
Für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist gemäß § 2 I InsO das Amtsgericht sachlich zuständig, „in dessen Bezirk das Landgericht seinen Sitz hat“. Allerdings ist die Landesregierung gemäß § 2 II InsO ermächtigt, ein anderes Amtsgericht als Insolvenzgericht zu bestimmen.
Wo ist das Insolvenzgericht?
Sachlich zuständiges Insolvenzgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat. Jedoch sind die Landesregierungen ermächtigt, andere Amtsgerichte als Insolvenzgerichte zu bestimmen. In diesem Fall ist das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk der Ort liegt.
Welches Gericht ist für Vollstreckung zuständig?
(2) Als Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, und sonst das Amtsgericht zuständig, bei dem nach § 23 gegen den Schuldner Klage erhoben werden kann.
Unter welchen Voraussetzungen haftet der Insolvenzverwalter?
Der Insolvenzverwalter ist haftbar, wenn er einen bestehenden Anspruch nicht (gerichtlich) durchsetzt oder verjähren lässt. Dasselbe gilt, wenn er einen aussichtslosen Prozess führt und der Masse durch ein klageabweisendes Urteil Prozesskosten entstehen.
Welche Aufgaben hat das Insolvenzgericht?
Die Aufgaben des Insolvenzgerichts. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Rechtspfleger des Insolvenzgerichtes zuständig. Er leitet das Insolvenzverfahren, beruft die Gläubigerversammlung ein, trifft alle erforderlichen Entscheidungen und überwacht die Aufgaben des Insolvenzverwalters.
Ist das Insolvenzgericht bei einer GmbH zuständig?
Das Insolvenzgericht ist bei einer GmbH örtlich zuständig, „ in dessen Bezirk die Gesellschaft gemäß Satzung ihren Sitz hat .“ Der Wohnsitz des Geschäftsführers ist selbst dann nicht für die örtliche Zuständigkeit maßgebend, wenn dieser mit der Gesellschaftsabwicklung betraut wurde,…
Welche Gerichte sind für das Insolvenzverfahren zuständig?
Die örtliche und sachliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts. Für das Insolvenzverfahren ist ausschließlich das Amtsgericht zuständig. Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht ausschließlich zuständig (§ 2 I InsO).
Wie entscheidet das Insolvenzgericht über den Insolvenzantrag?
Das Insolvenzgericht entscheidet über den Insolvenzantrag, bestimmt einen Insolvenzverwalter und prüft beim Verbraucherinsolvenzverfahren Anträge zur Restschuldbefreiung . Die Zuständigkeit regelt § 3 der Insolvenzordnung (InsO).