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Welches Amt ist für Scheidungen zuständig?
Zuständig für die Scheidung ist das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die gemeinsamen minderjährigen Kinder bei einem Ehegatten leben. Ohne Kinder der Gerichtsbezirk der Ehewohnung, wenn dort noch ein Ehegatte lebt. Ansonsten der Wohnort des anderen Ehegatten.
Kann man die Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres einreichen?
Vor Ablauf des Trennungsjahres ist eine Scheidung nur in einem sogenannten Härtefall möglich. Die Härtefallscheidung kann gemäß § 1565 Abs. 2 BGB ausgesprochen werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller eine unzumutbare Härte bedeuten würde.
Wie lässt man sich einvernehmlich scheiden?
Kurz vor oder nach Ablauf des Trennungsjahres kann die einvernehmliche Scheidung beim Familiengericht beantragt werden. Der Antrag kann nur von einem Rechtsanwalt eingereicht werden. Beim Familiengericht besteht nämlich angesichts der oft emotional aufgeladenen Atmosphäre Anwaltszwang.
Kann ich nach der Scheidungsurkunde geltend machen?
Möchten Sie nach der Scheidung Ehegattenunterhalt geltend machen, müssen Sie nachweisen, dass Sie geschieden sind. Beantragen Sie nach Ihrer Scheidung beim Finanzamt die Einstufung in eine andere Steuerklasse (z.B. von Steuerklasse V in Steuerklasse II), benötigen Sie die Scheidungsurkunde.
Wie lange dauert der Scheidungstermin vor Gericht?
Die Spanne zwischen der Einreichung des Scheidungsantrages und dem abschließenden Haupttermin der Scheidung vor Gericht kann mehrere Jahre betragen. Im Scheidungstermin wird die Ehe letztlich aufgelöst. Anwesenheitspflicht: Wenn Sie beim Scheidungstermin nicht erscheinen, kann das Familiengericht dies ahnden.
Was sollten sie beachten vor dem Abschluss der Scheidung beachten?
Abschluss der Scheidung: Die Urkunde sollten Sie stets sorgfältig aufbewahren! Nach der Verkündigung des abschließenden Urteils durch das Gericht ist dieses jedoch nicht automatisch auch rechtskräftig. Den Beteiligten stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, um die Rechtskraft des getroffenen Beschlusses zu erreichen.
Wie wird das Scheidungsverfahren vorbereitet?
Ihr Scheidungsverfahren wird durch den Scheidungsantrag und die eventuelle Stellungnahme Ihres Ehepartners vorbereitet. Sobald der Richter zu der Einschätzung gelangt, dass es nichts weiter schriftlich vorzutragen gibt, wird er den mündlichen Verhandlungstermin anberaumen und Sie und Ihren Ehepartner persönlich laden.