Welchen Zweck haben Betriebsvereinbarungen?

Welchen Zweck haben Betriebsvereinbarungen?

Eine Betriebsvereinbarung stellt laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eine betriebliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (als Belegschaftsvertretung auftretend) dar, die die Rechte und Pflichten der beiden Parteien (Betriebsparteien) festhält und für den Betrieb verbindliche Normen definiert.

Wann gilt eine Betriebsvereinbarung?

Die Betriebsvereinbarung gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer des Betriebs, sofern der Geltungsbereich nicht explizit auf einzelne Arbeitnehmergruppen beschränkt ist. Bei mehreren Betriebsräten ist ein Gesamtbetriebsrat zu bilden und es kann ein Konzernbetriebsrat gegründet werden.

Was ist eine erzwingbare Betriebsvereinbarung?

Erzwingbare Betriebsvereinbarung Bei einem Großteil der Inhalte hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Im Falle einer Weigerung des Arbeitgebers kann nach § 87 BetrVG der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. Deren Spruch ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Wer ist bei einer Betriebsvereinbarung beteiligt?

Betriebsvereinbarung Definition: Wer ist woran beteiligt? Eine Betriebsvereinbarung ist ein Abkommen zwischen dem Arbeitgeber auf der einen Seite und dem Betriebsrat als Vertreter der Arbeitnehmer auf der anderen. Nur ein Betriebsrat darf mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung abschließen.

LESEN SIE AUCH:   Welche Schlafphasen haben die ersten Schlafzyklen?

Was ist eine Betriebsvereinbarung?

Es handelt sich um eine Übereinkunft zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, die rechtsverbindlich ist und – genauso wie Gesetze oder Tarifverträge – das Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmer gestaltet. Betriebsvereinbarungen begründen Rechte und Pflichten für Arbeitgeber, Betriebsrat und Arbeitnehmer. Davon abzugrenzen sind Regelungsabreden.

Wie beruht eine Betriebsvereinbarung auf gemeinsamen Beschlüssen?

Grundsätzlich beruht eine Betriebsvereinbarung immer auf gemeinsamen, übereinstimmenden Beschlüssen von Arbeitgeber und Betriebsrat: Abschluss der Betriebsvereinbarung: Für den Abschluss der Betriebsvereinbarung ist immer der Betriebsrat auf Arbeitnehmerseite zuständig.