Welchen Schutz bietet das Gewaltschutzgesetz?

Welchen Schutz bietet das Gewaltschutzgesetz?

Ein Gewaltschutzgesetz bezweckt den Schutz einer Person vor allen Formen von Gewalt im privaten und häuslichen Umfeld. Andere Rechtsordnungen verfolgen solche Gewaltakte nur im Rahmen des gewöhnlichen Strafrechts, z. B. als Körperverletzung oder Nötigung.

Ist Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt?

Die Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt (IST) setzt sich dafür ein, dass häusliche Gewalt gestoppt, Opfer geschützt und gewaltausübende Personen zur Verantwortung gezogen werden.

Was ist ein Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz?

Wer einem gerichtlich angeordneten und vollstreckbaren Kontaktverbot und/oder Wohnungsbetretungsverbot nach § 1 GewSchG zuwider handelt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe belegt.

Wie kann der Täter gegen den gewaltschutzbeschluss eingeleitet werden?

Verstößt der Täter gegen den Gewaltschutzbeschluss, so kann gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet werden. Auch kann das Familiengericht ihm auf Antrag ein Zwangsmittel wie ein Zwangsgeld oder Zwangshaft auferlegen. Zudem ist die Verlängerung der Befristung möglich.

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Wann sollte das Gewaltschutzverfahren eingeleitet werden?

Beachten Sie, dass Sie hierfür nicht viel Zeit haben: das Gewaltschutzverfahren sollte spätestens innerhalb von 4 Wochen nach dem letzten, tätlichen Angriff eingeleitet werden. Ansonsten kann das Gericht Ihren Antrag wohlmöglich zurückweisen.

Was sind die Kosten einer einstweiligen Anordnung im gewaltverfahren?

Kosten der einstweiligen Anordnung im Gewaltschutzverfahren: Die Kosten eines Gewaltschutzverfahrens muss grundsätzlich die Partei zahlen. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind oder wegen Mittellosigkeit Verfahrenskostenhilfe beanspruchen können, dann wird das Kostenrisiko insoweit aufgefangen .

Wann wird ein Antrag auf Gewaltschutz gestellt?

Sobald Sie einen Antrag auf Gewaltschutz gestellt, wird das Gericht im Eilverfahren hierüber entscheiden. Da es sich um eine dringende Angelegenheit handelt, müssen Sie spätestens 2 Wochen nach dem Vorfall einen Antrag gestellt haben. Ansonsten darf das Gericht annehmen, dass Sie gar kein Interesse an einer eiligen, einstweiligen Anordnung haben.