Welchen Kundigungsgrund angeben?

Welchen Kündigungsgrund angeben?

Entgegen landläufiger Meinung müssen Arbeitnehmer bei einer ordentlichen Kündigung keinen Kündigungsgrund angeben. Arbeitsrechtler raten sogar explizit davon ab, im Kündigungsschreiben einen solchen Grund zu nennen, um im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung keine Angriffsfläche zu bieten.

Kann man jemanden mündlich kündigen?

In § 623 BGB [Bürgerliches Gesetzbuch] hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder durch Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass eine mündliche Kündigung in aller Regel nicht möglich ist.

Warum muss eine ordentliche Kündigung begründet werden?

Die ordentliche Kündigung muss nicht begründet werden, in der Kündigungserklärung muss jedoch der Beendigungstermin genannt werden. Außerdem musst du die ordnungsgemäße Zustellung an den entsprechenden Empfänger beachten, denn eine Kündigung wird erst dann wirksam, wenn tatsächlich mit dem Zugang zu rechnen war.

Wie muss eine Kündigung schriftlich erfolgen?

Grundsätzlich muss eine Kündigung schriftlich erfolgen ( § 623 BGB ). Dabei ist die elektronische Form ausgeschlossen, d. h. eine Kündigung per E-Mail ist nicht gültig. Die ordentliche Kündigung muss nicht begründet werden, in der Kündigungserklärung muss jedoch der Beendigungstermin genannt werden.

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Was ist eine allgemeine Kündigungsbegründung?

Diese allgemeine Kündigungsbegründung ist in der Regel vom Arbeitgeber gut gemeint, jedoch kann daraus für ihn unter Umständen eine unangenehme Situation entstehen. An dieser Stelle sei nochmals festgehalten, dass eine Kündigung erst schriftlich begründet werden muss, wenn dies vom Arbeitnehmenden verlangt wird.

Ist die Kündigungsfrist ordnungsgemäß?

Neben der Kündigungsfrist, ist laut Arbeitsrecht auch maßgeblich, ob und inwieweit die Kündigungserklärung ordnungsgemäß ist. Grundsätzlich muss eine Kündigung schriftlich erfolgen ( § 623 BGB ). Dabei ist die elektronische Form ausgeschlossen, d. h. eine Kündigung per E-Mail ist nicht gültig.