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Welche Willenserklärungen gibt es?
Eventuelle Rechtsfolgen treten unabhängig davon ein. Von der reinen Willensbetätigung unterscheidet sich die Willenserklärung durch die Existenz eines Kundgabezwecks. Man unterscheidet grundsätzlich zwei Arten von Willenserklärungen: die empfangsbedürftige und die nicht-empfangsbedürftige Willenserklärung.
Was ist die Willenserklärung im Zivilrecht?
Im Zivilrecht ist die Willenserklärung die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die Kundgabe Erklärung des Willens einer Person, die einen Rechtserfolg beabsichtigt. Dieser Erfolg soll nach der Rechtsordnung eintreten, weil er vom Erklärenden gewollt ist.
Was ist eine nicht empfangsbedürftige Willenserklärung?
Die ”nicht empfangsbedürftige” Willenserklärung ist dagegen schon im Moment der Abgabe wirksam, ohne, dass irgendjemand davon Kenntnis nehmen müsste. Eine nicht empfangsbedürftige Willenserklärung ist zum Beispiel Bestandteil des Testaments, der Auslobung, des Stiftungsgeschäfts und der Eigentumsaufgabe.
Was sind Rechtsgeschäfte mit einer Willenserklärung?
Rechtsgeschäfte mit einer Willenserklärung Die, die lediglich einer Willenserklärung bedürfen, nennt man einseitige Rechtsgeschäfte. Das sind zum Beispiel die Kündigung, der Rücktritt, die Anfechtung oder das Testament.
Was kann unter der Bewährung verstanden werden?
Unter der Bewährung kann aber auch die vorzeitige Haftentlassung bei guter Führung verstanden werden. Eine spezielle Art ist darüber hinaus die Vorbewährung im Jugendstrafrecht.
Was hat mit der Bewährungszeit zu tun?
Die Bewährungszeit hat nichts mit der Dauer der Freiheitsstrafe zu tun. Das bedeutet, dass beispielsweise bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wird, eine Bewährungszeit von zwei Jahren oder länger festgelegt werden kann.