Inhaltsverzeichnis
Welche Werbemaßnahmen sind erlaubt?
Werbung mit Briefen oder Werbewurfsendungen (Werbebriefe, Handzettel, Prospekte u. a.) ist grundsätzlich möglich.
Was ist bei Werbung erlaubt und was nicht?
Jede Art von Werbung, die sich gezielt an Minderjährige oder andere vergleichbar suchtgefährdete Zielgruppen richtet, verboten. Außerdem gilt ein grundsätzliches Werbeverbot für bestimmte Werbeplattformen. So ist die Werbung für Glücksspiele im Internet, Fernsehen und Radio generell verboten.
Wann ist Werbung unlauter?
Werbung ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn das, was die Ware tatsächlich leistet, hinter dem zurückbleibt, was sie in Werbeanzeigen verspricht und dadurch die berechtigten Erwartungen der Verbraucher in relevanter Weise enttäuscht werden. In diesem Fall liegt ein Verstoß gegen § 5 UWG vor (vgl.
Was fordert der Gesetzgeber für vergleichende Werbung?
Das Gesetz fordert einen gewissen Grad an Austauschbarkeit zwischen den Vergleichsprodukten. Es ist kein Bezug auf objektive Merkmale eines Produkts vorhanden: Der Gesetzgeber sorgt mit dieser Beschränkung dafür, dass vergleichende Werbung sich in jedem Fall auf die Merkmale von Produkten konzentrieren müssen.
Ist die Werbung für Glücksspiele generell verboten?
Zudem werden Minderjährige besonders geschützt. Jede Art von Werbung, die sich gezielt an Minderjährige oder andere vergleichbar suchtgefährdete Zielgruppen richtet, verboten. Außerdem gilt ein grundsätzliches Werbeverbot für bestimmte Werbeplattformen. So ist die Werbung für Glücksspiele im Internet, Fernsehen und Radio generell verboten.
Wie soll das Verbot der irreführenden Werbung geschützt werden?
Durch das Verbot der irreführenden Werbung sollen somit vom Schutzzweck her die Verbraucher, die vom Unternehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung bewogen werden sollen, geschützt werden. Es liegt auf der Hand, dass niemand im Rahmen von Werbung durch irreführende Angaben hereingelegt werden möchte.
Was ist eine vergleichende Werbung?
Vergleichende Werbung ist jede Werbung, die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder die von einem Mitbewerber angebotenen Waren oder Dienstleistungen erkennbar macht.