Welche Vorzüge liegen bei der reduzierten Arbeitszeit?
Die Vorzüge der reduzierten Arbeitszeit liegen auf der Hand: Mehr Zeit für die Familie, für Kindererziehung, die Pflege von Angehörigen oder auch Hobbys, Ehrenämter und die berufliche Weiterbildung – wer weniger arbeitet hat mehr Freizeit. Mehr Freizeit bedeutet für gewöhnlich auch mehr Erholung.
Wie reduzieren sie ihre Arbeitszeit?
Überlegen Sie sich gut um wie viele Stunden Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren wollen. Bedenken Sie dabei, dass weniger Arbeit auch weniger Einkommen bedeutet. Auf der anderen Seite steht der Erholungseffekt, der bei einer kaum spürbaren Kürzung schnell dahin ist.
Wie kann die Erfahrung von Mitarbeitern erfasst werden?
Die Erfahrung von Mitarbeitern können an verschiedenen “Berührungspunkten” (Employee Touchpoints) im gesamten Beschäftigungszeitraum erfasst werden, z.B. beim Einstieg in das Unternehmen (Onboarding), bei der Schulung und Entwicklung, während Projekten und auch beim Verlassen des Unternehmens.
Kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit einseitig verändern?
Wird bereits hier festgehalten, dass der Arbeitgeber die Arbeitszeit einseitig verändern darf – beispielsweise im Rahmen der Notwendigkeit im Betrieb – ist damit auch eine Arbeitszeitverkürzung erlaubt. Allerdings kommt es an dieser Stelle durchaus zu Streitigkeiten,…
Ist der Arbeitnehmer länger als sechs Monate angestellt?
In § 8 Absatz 1 TzBfG ist festgelegt, dass ein Arbeitnehmer, der länger als sechs Monate angestellt ist, dazu berechtigt ist, eine Verringerung seiner Arbeitszeit zu verlangen. Eine Voraussetzung dafür ist laut § 8 Absatz 7 TzBfG, dass die Zahl der Arbeitnehmer, welche der Arbeitgeber beschäftigt, mehr als 15 beträgt.
Wann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitszeitverringerung?
Der Arbeitnehmer hat seinen Anspruch auf Arbeitszeitverringerung mindestens 7 Wochen vorher schriftlich dem Arbeitgeber mitzuteilen, wobei eine 13-wöchige Frist gilt, sofern der Antrag für den Zeitraum zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8.