Inhaltsverzeichnis
- 1 Welche Vorteile hat die Insolvenz in Eigenverwaltung?
- 2 Ist es ein Grund für die Insolvenz eines Unternehmens?
- 3 Wie haftet der Geschäftsführer einer GmbH bei der Insolvenz in Eigenverwaltung?
- 4 Wie kann ich mein Eigenheim trotz Insolvenz behalten?
- 5 Wer setzt einen Insolvenzverwalter ein?
- 6 Was sind die Ziele des Insolvenzverfahrens?
Welche Vorteile hat die Insolvenz in Eigenverwaltung?
Die Vorteile der Insolvenz in Eigenverwaltung: Die Geschäftsführung behält die Kontrolle über das Unternehmen. Die Geschäftsleitung kann das Unternehmen weiterhin nach außen vertreten. Die Sanierung läuft im Hintergrund und wird von Kunden oder Lieferanten nicht wahrgenommen. Im Idealfall ist der Betrieb am Ende des Verfahrens schuldenfrei.
Ist es ein Grund für die Insolvenz eines Unternehmens?
Sobald es einen Grund für die Insolvenz eines Unternehmens gibt, muss noch der entsprechende Antrag beim Amtsgericht gestellt werden. Denn es gilt: Kein Antrag – kein Insolvenzverfahren. Diesen Antrag kann entweder das Unternehmen selbst stellen oder bei Zahlungsunfähigkeit auch ein Gläubiger.
Wie übernimmt der Insolvenzverwalter die Führung des Unternehmens?
Im eigentlichen Insolvenzverfahren übernimmt dann ein eigens dafür eingesetzter Insolvenzverwalter die Führung des Unternehmens. Das pfändbare, im Unternehmen befindliche, Vermögen wird beschlagnahmt und der Schuldner kann nicht mehr darüber verfügen. Stattdessen geht die Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über.
Wie haftet der Geschäftsführer einer GmbH bei der Insolvenz in Eigenverwaltung?
Wie auch bei der Regelinsolvenz haftet der Geschäftsführer einer GmbH bei der Insolvenz in Eigenverwaltung gemäß §§ 60 und 61 InsO wie ein Insolvenzverwalter mit seinem Privatvermögen gegenüber Gläubigern. Die Eigenverwaltung soll das Unternehmen und die Arbeitsplätze erhalten.
Wie kann ich mein Eigenheim trotz Insolvenz behalten?
Es gibt eine Möglichkeit, Ihr Eigenheim trotz Insolvenz zu behalten. Dazu muss eine sogenannte Freigabe durch den Insolvenzverwalter erfolgen. Die Freigabe betrifft Gegenstände, die zur Insolvenzmasse gehören und mit Herauslösung aus der Insolvenzmasse wieder Teil Ihres insolvenzfreien Vermögens werden.
Wie funktioniert das Insolvenzrecht?
Das Insolvenzrecht dient dazu, dass Gläubiger ihr Geld erhalten und Schuldner nach einem geregelten Schuldenabbau einen Neuanfang ohne Schulden wagen können. Wie funktioniert die Insolvenz?
Wer setzt einen Insolvenzverwalter ein?
Das Insolvenzgericht setzt einen Insolvenzverwalter ein. Dieser verwertet das Vermögen des Schuldners und verteilt die Erlöse an die Gläubiger. Mit der Eröffnung des Verfahrens beginnt auch die Wohlverhaltensphase. Was passiert dann bei der Privatinsolvenz?
Was sind die Ziele des Insolvenzverfahrens?
Ziele des Insolvenzverfahrens. Ziel des Insolvenzverfahrens ist die bestmögliche Verwertung des Vermögens einer privaten oder juristischen Person (z. B. Verein, Genossenschaft, Gesellschaft) sowie gleichmäßige Verteilung der Insolvenzmasse (nach Abzug der Verfahrenskosten sowie der Aus- und Absonderungsmasse) an die Gläubiger.
Wie muss die Insolvenzmasse gedeckt werden?
Gemäß § 28 InsO muss mindestens einer der drei bereits genannten Insolvenzgründe vorliegen und die Insolvenzmasse die Verfahrenskosten decken. Werden die Verfahrenskosten durch die Insolvenzmasse nicht gedeckt, können natürliche Personen gemäß § 4a InsO die Stundung der Verfahrenskosten beantragen.