Welche Vorteile hat der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan?

Welche Vorteile hat der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan?

Der Vorteil des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans liegt darin, dass hierbei nicht mehr alle Gläubiger ihre Zustimmung für die Durchführung des Planes geben müssen, sondern, dass nur noch die Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger (nach Köpfen und Schuldensumme) erforderlich ist.

Wie führt ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durch?

Scheitert ein außergerichtlicher Einigungsversuch des Schuldners mit seinen Gläubigern und beantragt der Schuldner anschließend die Privatinsolvenz, so führt das Gericht zunächst ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durch. Die Grundlage hierfür bildet der Schuldenbereinigungsplan, der einem geordneten Schuldenabbau dient.

Was ist ein Teil-Erlass der Schulden?

Ein (Teil-)Erlass der Schulden ist üblicherweise im Plan vorgesehen, da der Schuldner häufig nicht im Stande sein wird, die Schulden in Gänze zu begleichen. In der Regel definiert eine Quote im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan den prozentualen Anteil der Schulden, der für den Schuldner begleichbar ist.

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Wie ist das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung auszustellen?

Über das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung ist gemäß § 305 I Abs. 1 InsO von einer geeigneten Person bzw. Stelle eine entsprechende Bescheinigung auszustellen, die auch die wesentlichen Scheiterungsgründe des außergerichtlichen Einigungsversuches enthält.

Was sind die Bemühungen des Schuldners vor dem Schuldenbereinigungsverfahren?

Die Bemühungen des Schuldners vor dem Schuldenbereinigungsverfahren (Entschuldungsverfahren) werden honoriert. Die “Schuldenkarriere” beginnt fast immer damit, dass der Schuldner “nur” verschuldet ist. In der Regel rutscht er ganz allmählich in die Überschuldung hinein.

Welche Schulden entstehen aus der Verwaltung des Nachlasses?

Auch aus der Verwaltung des Nachlasses können Schulden entstehen, die von dem oder den Erben zu tragen sind. Übersteigt der Nachlass Ihre persönlichen Freibeträge des Erbschaftssteuerrechts, haften Sie gegenüber dem Finanzamt auf Zahlung der fälligen Erbschaftssteuern.