Welche Vorschriften sind bei der Gestaltung der Arbeitsumgebung zu beachten?

Welche Vorschriften sind bei der Gestaltung der Arbeitsumgebung zu beachten?

Im Zusammenhang mit der Gestaltung der Arbeitsplätze, der Arbeitsmittel und der Arbeitsumgebung sind die Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften der Berufsgenossenschaften (BG; neu: DGUV-Vorschriften: Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) sowie zahlreiche gesetzliche Auflagen zu beachten, z. B.:

Welche Bereiche sind bei der Arbeitsgestaltung zu berücksichtigen?

Die Arbeitsgestaltung umfasst drei Bereiche: Bei der Arbeitsplatzgestaltung sind u. a. zu berücksichtigen: der Greifraum und der Sehbereich. Einzelheiten der dazu erforderlichen Arbeitsanalyse können der DIN 33407 entnommen werden.

Was sind die Kriterien der Arbeitsplatzgestaltung?

Die Kriterien der Arbeitsplatzgestaltung sind im Einzelfall umzusetzen auf die unterschiedlichen Arten von Arbeitsplätzen – wie: Transportarbeiten. Im konkreten Fall muss der Vorgesetzte z. B. auf folgende Punkte der Arbeitsplatzgestaltung achten: ausreichende Bewegungsfläche (mindestens 1,5 qm; nicht unter 1 m Breite)

Wie muss eine Arbeitsstätte betrieben werden?

Wie eine Arbeitsstätte eingerichtet und betrieben werden muss, regelt die Arbeitsstättenverordnung. Sie ist modern und enthält nur acht Paragrafen. Arbeits- und Sozialräume. Ein Anhang in fünf Abschnitten konkretisiert die Verordnung zu: Allgemeinen Anforderungen (Abmessungen von Räumen, Luftraum, Türen, Tore, Verkehrswege)

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Was ist eine gute Arbeitsleistung für einen Mitarbeiter?

Wände und Decken von Arbeitsräumen sollten eher in ruhigen Farbtönen gehalten sein; bei sehr monotoner Arbeit können Farbakzente jedoch belebend wirken. Eine gute Arbeitsleistung ist vom Mitarbeiter auf Dauer nur zu erbringen, wenn das Raumklima der Tätigkeit angepasst ist und der Raum ausreichend belüftet wird.