Welche Vorgaben gibt es zur Bezeichnung eines Lebensmittels?

Welche Vorgaben gibt es zur Bezeichnung eines Lebensmittels?

Im Gegensatz zum Produktnamen ist die Bezeichnung des Lebensmittels eine Pflichtangabe für verpackte Ware und muss die Vorgaben der EU-Lebensmittelinformationsverordnung erfüllen….Das soll die Bezeichnung leisten

  • an gut sichtbarer Stelle stehen,
  • gut lesbar sein und.
  • eine vorgegebene Mindestschriftgröße einhalten.

Was bedeutet Bezeichnung des Lebensmittels?

Die Bezeichnung des Lebensmittels – früher „Verkehrsbezeichnung“ genannt – ist eine Beschreibung des Lebensmittels, die die Art des Produktes und dessen charakteristische Merkmale angibt.

Welche Informationen sind auf dem Etikett von Lebensmitteln verpflichtend anzugeben?

Welche Informationen sind auf dem Etikett von Lebensmitteln verpflichtend anzugeben (Art 9)?: Bezeichnung des Lebensmittels (Art 17): Das ist die rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung. Fehlt eine solche, wird eine verkehrsübliche Bezeichnung oder eine beschreibende Bezeichnung angegeben (z.B. Milchschokolade).

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Was gelten für die Verarbeitung und Kennzeichnung von Lebensmitteln?

Grundsätzlich gelten für die Verarbeitung und Kennzeichnung von Lebensmitteln strenge Gesetze und Verordnungen, ebenso für die Werbung. Kreativ ausgelebte Künstlerfreiheit ist also bei der Gestaltung von Verpackungen oder dem Werbespot nur eingeschränkt möglich.

Was ist ein Etikett für ein Produkt?

Name und Motto eines Produkts sind die unverwechselbaren Eigenschaften und machen ein Produkt zur Marke. Um diese zu schützen, bieten Etiketten die Möglichkeit, das Produkt vor Kopien und Produktpiraterie zu bewahren und unverwechselbar zu gestalten. Dies dient nicht nur dem Markeninhaber, sondern natürlich auch dem Verbraucher.

Welche Lebensmittel sind von der Pflicht zur Kennzeichnung ausgenommen?

Einige wenige Lebensmittel sind von der umfassenden Pflicht zur Kennzeichnung ausgenommen, da es sich etwa um Kleinpackungen handelt. In der Praxis haben diese Ausnahmen kaum Relevanz: Bei einigen Lebensmitteln verzichtet der Gesetzgeber mangels ausreichendem Platz auf den Etiketten etwa auf die Angabe der Nährwerte (vgl.