Inhaltsverzeichnis
- 1 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein damit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil eines Vertrages werden?
- 2 Wie müssen AGB gestaltet sein?
- 3 Was ist die Rechtsmäßigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
- 4 Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Unternehmer?
- 5 Welche Bedingungen müssen erfüllt sein damit AGB gelten?
- 6 Was ist vom Zustandekommen eines Vertrages zu unterscheiden?
- 7 Ist der Vertrag unwirksam?
- 8 Ist ein Vertrag mangels Einigung nicht zustande gekommen?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein damit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil eines Vertrages werden?
AGB gelten nur dann, wenn sie durch eine wirksame Einbeziehung Bestandteil des Vertrags geworden sind: Der Vertragspartner muss also mit der Geltung der AGB einverstanden sein. Andernfalls bleibt zwar der Vertrag im Übrigen grundsätzlich wirksam, es gelten jedoch nicht die AGB, sondern gesetzliche Bestimmungen.
Wie müssen AGB gestaltet sein?
Wenn Sie die AGB schreiben oder von einem Experten erstellen lassen, sind dies die wichtigsten Vorgaben: AGB müssen klar verständlich sein (Transparenzgebot). Etwaige Unklarheiten gehen immer zulasten des Verwenders der AGB, wirken sich in einem Rechtsstreit also zum Nachteil des Unternehmers aus.
Wie werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert?
Gemäß § 305 Abs. 1 BGB werden die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als „ alle für eine Vielzahl von Verträgen geltende Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Vertragsabschluss stellt “, definiert.
Was ist die Rechtsmäßigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
Gemäß § 305 Abs. 1 BGB ist es für die Rechtsmäßigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollkommen unerheblich, ob sie auf einem gesonderten Blatt angegeben oder gleich in den Vertrag eingefügt werden. Auch sind der Umfang sowie die Form der Gestaltung der AGB nicht von Bedeutung. Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Unternehmer?
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden von einem Unternehmer erstellt, um den Abschluss von Verträgen zu erleichtern. Zu den allgemeingültigen Regelungen wird einmal Stellung genommen. Sie gelten für alle Geschäfte und Verträge, die der Unternehmer im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit ausführt.
Ist eine Prüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtswirksam?
Ergibt eine Prüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den §§ 307-309 BGB hingegen, dass kein Verstoß gegen diese Regelungen vorliegt, so gelten die AGB als rechtswirksam [OLG Oldenburg, 19.02.2011, 1 U 141/10].
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein damit AGB gelten?
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit die AGB gültig sind: Der Kunde muss ausdrücklich auf die AGB hingewiesen werden. Eine Zurkenntnisnahme der AGB ist für den Verbraucher möglich. Der Kunde bestätigt, dass er mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden ist.
Was ist vom Zustandekommen eines Vertrages zu unterscheiden?
Vom Zustandekommen eines Vertrages, also dem Vertragsschluss durch Angebot und Annahme, ist die nachfolgende Frage der Wirksamkeit eines geschlossenen Vertrages streng zu unterscheiden (siehe oben unter Rn. 89 ff. ). Dies erkennen Sie zum Beispiel an den Formulierungen in §§ 108 Abs. 1, 177 Abs. 1, 1366 Abs. 1.
Was sind Fristen für die Vertragsbedingungen?
Annahme- und Leistungsfrist: Unangemessen lange oder nicht eindeutig bestimmte Fristen für Vertragsbedingungen können zur Unwirksamkeit der AGB führen. Dazu gehören zum Beispiel Fristen für die Zahlung, die Abnahme oder die Überprüfung, sowie für Nachfristen. Änderungsvorbehalt: Die Vertragsbedingungen können nicht im Nachhinein verändert werden.
Ist der Vertrag unwirksam?
Ist der Vertrag unwirksam, ist er sozusagen nur „äußerlich zustande gekommen“, er löst also die von den Vertragsschließenden gewollten Wirkungen nicht aus. Ist ein Vertrag umgekehrt mangels Einigung nicht zustande gekommen, liegt gar kein Rechtsgeschäft („Nicht-Rechtsgeschäft“) vor.
Ist ein Vertrag mangels Einigung nicht zustande gekommen?
Ist ein Vertrag umgekehrt mangels Einigung nicht zustande gekommen, liegt gar kein Rechtsgeschäft („Nicht-Rechtsgeschäft“) vor. Die Frage der Nichtigkeit kann sich nicht stellen, weil es gar kein Rechtsgeschäft gibt, das nichtig sein könnte.