Welche Voraussetzungen für Grundsicherung?
Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung können Sie als bedürftiger Mensch bekommen, wenn Sie entweder die Regelaltersgrenze – das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – erreicht haben oder Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.
Kann man Wohngeld und Grundsicherung erhalten?
Wohngeld Anspruch auch bei Grundsicherung/ Hartz IV? Der Bezug von Grundsicherungsleistungen, wie bspw. Hartz IV, schließt einen Wohngeld Anspruch aus, da die Grundsicherung bereits die Wohnkosten im Rahmen der Kosten für Unterkunft und Heizung übernimmt.
Was deckt die Grundsicherung ab?
Was umfassen die Leistungen der Grundsicherung? Der Regelbedarf ist den Regelleistungen von Hartz IV/Arbeitslosengeld II angeglichen. Bei Unterkunft und Heizung werden die tatsächlichen Kosten berücksichtigt. Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung, Zuschläge für die Erstausstattung einer Wohnung und ggf.
Was sind die Gründe für finanzielle Engpässe im Alter?
Die ursprünglichen Gründe für finanzielle Engpässe im Alter können sehr vielfältig sein. Einige Beispiele: Hohe Krankheitskosten fallen meistens unvorbereitet an. Ihre obligatorische Krankenversicherung deckt nur Ihre Spitalaufenthalte. Therapeutische Nachbehandlungen und Pflegekosten müssen Sie meistens aus der eigenen Tasche bezahlen.
Wie wird die individuelle Finanzhilfe finanziert?
Die individuelle Finanzhilfe wird aus der AHV finanziert. Über die eingegangenen Anträge entscheidet Pro Senectute im Auftrag des Bundes. Ihr Gesuch um individuelle Finanzhilfe zur Reparatur Ihrer Heizung wurde abgelehnt. Aus eigener Tasche können Sie die Reparatur aber unmöglich bezahlen.
Wie können sie eine finanzielle Unterstützung beantragen?
In solchen und ähnlichen Situationen können Sie je nach persönlicher Lage unterschiedliche Arten der finanziellen Unterstützung beantragen. Reichen Ihre Renten aus der Altersvorsorge nicht aus, um Ihre Lebenshaltungskosten zu decken, können Sie einen Antrag auf Ergänzungsleistungen bei der Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons stellen.