Welche Vollmachten gibt es im Unternehmen?

Welche Vollmachten gibt es im Unternehmen?

Vollmachten in der Wirtschaft

  1. Generalvollmacht. Unter einer Generalvollmacht („power of attorney“) versteht man in der Wirtschaft die Erteilung von Vertretungsmacht für alle Geschäfte, bei denen eine Stellvertretung erlaubt ist.
  2. Prokura.
  3. Handlungsvollmacht.
  4. Einzelvollmacht.
  5. Untervollmacht.

Welche Vollmachten haben Geschäftsführer?

Der Geschäftsführer einer GmbH kann aber seine Vertretungsmacht nicht im Ganzen durch einen Bevollmächtigten ausüben bzw. ausüben lassen. Also ist nur eine Vollmacht für einen Einzelfall zulässig. Eine organschaftliche Vertretung durch den Vorsorgebevollmächtigten ist nicht möglich.

Welche handelsrechtlichen Vollmachten gibt es?

Vollmachten

  • Prokura.
  • Handlungsvollmacht.
  • Abschlussvollmacht.
  • Spezialvollmacht (Vollmacht für einzelne Rechtsgeschäfte)
  • Ladenvollmacht.
  • Vertretungsmacht kraft Rechtsschein.
  • Vertretung ohne Vertretungsmacht.

Kann man eine Vollmacht für die „Bank“ unterschreiben?

Nimmt man z.B. eine Vollmacht für die „Bank“ reicht es eben nicht, wenn nur der Vollmachtgeber unterschreibt. Auch der Vollmachtnehmer muss unterschreiben, um damit zu bestätigen, dass er/sie bereit ist die erteilten „Vollmachten“ auch zu nutzen und auch ein „Beispiel“ der eigenen Unterschrift zu „liefern“.

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Ist die Vollmacht für die „Bank“ umfangreich?

Je nachdem wie umfangreich die Vollmacht ist, gehört nicht nur die Unterschrift des Vollmachtgebers dazu. Nimmt man z.B. eine Vollmacht für die „Bank“ reicht es eben nicht, wenn nur der Vollmachtgeber unterschreibt. Auch der Vollmachtnehmer muss unterschreiben, um damit zu bestätigen, dass er/sie bereit ist die erteilten „Vollmachten“ auch zu

Was gibt es für die Form einer Vollmacht?

Für die Form einer Vollmacht gibt es eigentlich keine besonderen „Vorschriften“, man kann eine Vollmacht also immer so „aufteilen“, wie man es möchte. Auch muss man eine Vollmacht nicht zwingend schriftlich erteilen. Genau genommen ginge dies sogar mündlich. Davon ist aber aus Beweisgründen abzuraten.

Was muss der Vollmachtnehmer unterschreiben?

Auch der Vollmachtnehmer muss unterschreiben, um damit zu bestätigen, dass er/sie bereit ist die erteilten „Vollmachten“ auch zu nutzen und auch ein „Beispiel“ der eigenen Unterschrift zu „liefern“. Daran wird vor allem auch bei Banken abgeglichen, ob man eben die „Unterschrift“ der richtigen Person bekommen hat.

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