Inhaltsverzeichnis
Welche Versicherungen brauchen Zahnärzte?
Zu den wichtigsten Versicherungen für Zahnärzte zählt die Rechtsschutzversicherung und die Berufshaftpflichtversicherung. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sollte jeder Zahnarzt haben, da i. d. R. kein Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente besteht.
Ist ein Zahnarzt versichert?
Sämtliche Betriebsangehörige inkl. angestellter Zahnärzte sind über den Vertrag des Praxisinhabers mitversichert. Angestellte Zahnärzte sind bei manchen Gesellschaften teilweise beitragsfrei mitversichert, teilweise wird ein Zusatzbeitrag bis zu 70\% des Beitrages des niedergelassenen Zahnarztes verlangt.
Wie viele Menschen haben Angst vorm Zahnarzt?
60-80\% der Menschen in Deutschland haben Angst vorm Zahnarzt, bis zu 20\% der Bevölkerung zählt zu den sogenannten Zahnarztphobikern (das sind immerhin ca. 16 Millionen Menschen) und 5\% vermeiden den Besuch beim Zahnarzt völlig (DGZMK) – sie leiden unter Zahnbehandlungsphobie.
Wie lohnt sich eine Versicherung für die Zähne?
Somit lohnt sich eine Versicherung für die Zähne in jedem Fall für jeden Verbraucher, denn bereits wer lediglich eine Absicherung für die Zähne sucht, wird nur einen kleinen Monatsbeitrag zahlen müssen. Um für die gewünschte Versicherung die beste Leistung mit dem günstigsten Tarif zu finden, ist ein Onlinevergleich empfehlenswert.
Welche Funktionen hat die Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte?
Die Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte hat zwei wesentliche Funktionen: Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab und agiert damit wie eine passive Rechtsschutzversicherung für den Haftungsbereich. Im berechtigten Schadensfall übernimmt sie die Leistungen.
Was ist der Basisschutz für Zahnärzte?
Mit einem guten Risikomanagement wägen Sie ab, welche Eventualitäten es abzudecken gilt, welche Versicherung dies am besten leistet und welche Beiträge Sie dafür sinnvollerweise bezahlen. Der Basisschutz für Zahnärzte mit eigener Praxis umfasst insgesamt sieben Versicherungen. Damit schaffen Sie einen Ausgleich für berufliche und private Risiken.
Was ist eine zahnärztliche Absicherung?
Wie der Name schon sagt, ist diese Absicherung eine Pflicht, wenn Sie zahnärztlich tätig sind. Als angestellter Zahnarzt ist man oft noch beim Praxisinhaber mitversichert und eine eigene Berufshaftpflicht ist nicht zwingend erforderlich. Als selbstständiger Zahnarzt in der eigenen Praxis kommen Sie um diese Versicherung nicht herum.