Welche Unterbringungsformen bei psychiatrischen Erkrankungen gibt es?

Welche Unterbringungsformen bei psychiatrischen Erkrankungen gibt es?

Es muss zwischen folgenden Unterbringungsformen unterschieden werden: Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) Einstweilige Unterbringung (§ 126a StPO)

Kann man eine volljährige Person Zwangseinweisen?

Eine Zwangsunterbringung in einer Psychiatrie ist nur dann gerechtfertigt, wenn das eigene Leben oder das Leben von anderen bedroht ist. Wird eine Person gegen ihren Willen in eine geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik oder in eine Entzugsklinik eingewiesen, ist die Rede von einer Zwangseinweisung.

Welche Unterbringungsmöglichkeiten gibt es?

Inhaltsverzeichnis

  • 1.1 Zivilrechtliche Unterbringung nach dem BGB.
  • 1.2 Öffentlich-rechtliche Unterbringung nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch kranker Personen.
  • 1.3 Strafrechtliche Unterbringung.

Was ist die Voraussetzung zur Unterbringung nach dem PsychKG?

§ 11 PsychKG – Voraussetzungen der Unterbringung (1) Die Unterbringung Betroffener ist nur zulässig, wenn und solange durch deren krankheitsbedingtes Verhalten gegenwärtig eine erhebliche Selbstgefährdung oder eine erhebliche Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer besteht, die nicht anders abgewendet werden kann.

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Wie lange dauert eine Zwangsbehandlung?

Im Gerichtsbeschluss muss die Behandlung konkret festgelegt werden, er muss also die einzunehmenden Präparate und die maximale Behandlungsdauer benennen. Die Dauer der Zwangsbehandlung soll nicht mehr als sechs Wochen betragen; eine Verlängerung muss eigens vom Gericht angeordnet werden.

Wann liegt eine Zwangsbehandlung vor?

Eine Zwangsbehandlung liegt bereits dann vor, wenn der Betroffene sich in eine Behandlung fügt, um Zwangsmaßnahmen zu vermeiden. Es genügt nicht, den Betroffenen vor die Alternative zu stellen: entweder er stimmt zu oder er wird gegen seinen Willen behandelt.

Was darf der Betroffene zwangsbehandeln?

Zweck der Zwangsbehandlung darf nur „die Wiederherstellung der krankheitsbedingt aufgehobenen Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit“ sein. Der Betroffene darf also höchstens so lange zwangsbehandelt werden, bis er wieder einwilligungsfähig ist.

Wie ist eine Zwangsbehandlung zulässig?

In jedem Fall gilt: Eine Zwangsbehandlung ist ausschließlich im Rahmen eines stationären Aufenthalts in einer Klinik zulässig (nicht im Heim und nicht ambulant!), und diese Zwangsbehandlung muss vom Gericht ausdrücklich genehmigt werden, außerdem muss das Gericht den Betroffenen vorher persönlich anhören.

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