Welche Tiere mussen dem Veterinaramt gemeldet werden?

Welche Tiere müssen dem Veterinäramt gemeldet werden?

Meldepflichtig sind Schweine, Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen, Hühner, Enten, Gänse, Truthühner, Bienenvölker und Gehegewild. Die ordnungsgemäße Anmeldung bei der Tierseuchenkasse ist eine der Voraussetzungen, um im Seuchenfall eine Entschädigung für ein verendetes oder zu tötendes Tier zu erhalten.

Welche Tiere müssen bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden?

Grundsätzlich ist jeder Besitzer von Pferden, Schweinen – zu denen auch Saugferkel gehören – Schafen, Ziegen, Gehegewild, Geflügel und Bienen verpflichtet, seinen Tierbestand online oder schriftlich der Tierseuchenkasse zu melden, auch wenn die Tiere nur hobbymäßig gehalten werden.

Wer meldet das Pferd bei der Tierseuchenkasse?

Die Meldung ist von der Tierbesitzerin und vom Tierbesitzer entweder auf dem von der Tierseuchenkasse ausgegebenen amtlichen Erhebungsbogen (Meldekarte) oder per Internet unter www.ndstsk.de vorzunehmen.

Sind Pferde meldepflichtig?

Wer Pferde hält, muss dies in Deutschland beim zuständigen Veterinäramt und zusätzlich auch bei der zuständigen Tierseuchenkasse anmelden. Die Adressen gibt es bei der Gemeindeverwaltung oder bei den Landkreisämtern.

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Sind Esel meldepflichtig?

Grundsätzlich sind alle Besitzerinnen und Besitzer von Equiden (Pferde und Ponys) meldepflichtig gegenüber der Niedersächsischen Tierseuchenkasse. Esel, Maultiere, etc. sind in Niedersachsen aber von dieser Meldepflicht ausgenommen.

Welche Entschädigungen werden von der Tierseuchenkasse übernommen?

Wenn ein Pferd an einer Seuche gestorben ist oder eingeschläfert werden muss, bevor die Seuche dem Veterinäramt angezeigt wurde, werden nur 50\% der Entschädigung gezahlt. Die Kosten für die Abholung und für die Entsorgung werden ebenfalls in großem Maß von der Tierseuchenkasse übernommen.

Wie hoch ist der Betrag der Pferde pro Tier?

Der Maximale Betrag der pro Tier gezahlt wird, ist in jedem Bundesland verschieden, jedoch nicht über 6000,- € pro Tier. Auch wenn die Pferde aufgrund von Rasse oder weil sie erfolgreiche Sportpferde sind, weit mehr wert sind, fällt die Summe nicht höher aus.

Wie hoch ist der Beitrag in die Tierseuchenkasse?

Der jährliche Beitrag in die Tierseuchenkasse hängt wiederum von der Gebührenordnung des Bundeslandes ab. Er beträgt ca. 5,00 € im Jahr. Mit einem Mindestbeitrag von 10,00 € können auch 2 – 10 Pferde abgedeckt sein.

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