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Welche Strafen kann ein Gericht für das Sprayen von Graffiti verhängen?
Auf den Grundtatbestand, die einfache Sachbeschädigung durch Graffiti gemäß § 303 II StGB, steht eine Strafe von maximal zwei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, während die gemeinschädliche Sachbeschädigung nach § 304 II StGB mit bis zu drei Jahren Haft oder (einer entsprechend höheren) Geldstrafe bedroht ist …
Welche Strafen drohen einem Erwachsenen Sprayer?
Welche Strafen drohen einem erwachsenen Sprayer? Bei Sachbeschädigung lautet die Mindeststrafe auf eine Geldstrafe von 5 Euro, während im Höchstmaß eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren droht.
Was ist Graffiti für eine Straftat?
Illegale Graffiti sind eine Straftat – Sprayer haften 30 Jahre für den Schaden. Der oder die Sprayer machen sich nicht nur strafbar, sondern verantworten schnell einen Schaden von mehreren Tausend Euro. Wer mit 16 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr, bis zu seinem 46.
Wann Hausdurchsuchung bei Graffiti?
Eine Hausdurchsuchung ist in zwei Fällen wahrscheinlich: Entweder man erwischt Sie auf frischer Tat oder jemand behauptet (z.B. bei dessen Vernehmung), Sie wären ganz sicher dieser oder jener Sprayer. Sie haben während einer Hausdurchsuchung kaum Möglichkeiten, diese zu beeinflussen.
Wie ist die Haftung eines Minderjährigen geregelt?
Die Haftung eines Minderjährigen ist maßgeblich in § 828 BGB geregelt. Danach haften Minderjährige für ihre Handlungen bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres nicht (Haftungsprivileg), außer die Haftung ist durch die Grundsätze der Billigkeit geboten. Danach haften Minderjährige bis zur Erreichung der Volljährigkeit nur,
Ist ein solcher Minderjähriger schadensverantwortlich?
Ein solcher Minderjähriger ist also auf Grund seines geringen Alters nicht deliktsfähig und somit nicht schadensverantwortlich.
Was ist ein Minderjähriger?
Gemäß dem Umkehrschluss (sog. argumentum e contrario) ist ein Minderjähriger also eine Person, die noch keine 18 Jahre alt ist. Minderjährige stehen unter einem besonderen gesetzlichen Schutz und haben eingeschränkte Rechte und Pflichten.
Wie ist die Wirksamkeit der Willenserklärung eines Minderjährigen geregelt?
Die Wirksamkeit der Willenserklärung eines Minderjährigen, der in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, wird in den §§ 106 ff. BGB geregelt. Es gibt vier Möglichkeiten, die Wirksamkeit der Willenserklärung eines Minderjährigen zu erreichen. I. Lediglich rechtlich vorteilhaft, § 107 BGB